Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Portals „extratipp.com“AGBs für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Portals „extratipp.com“

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer der Plattform „www.extratipp.com“ (nachstehend „Portal“) und der auf dem Portal angebotenen Leistungen. Das Portal wird vom Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co KG GmbH, Waldstraße 226, 63071 Offenbach betrieben.

1.2 Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Anbieter wird die Nutzer rechtzeitig über die Änderung der geltenden Nutzungsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer auf der Homepage und ggf. per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht oder einen etwa bestehenden Vertrag kündigt. Der Anbieter ist im Falle des Widerspruchs des Nutzers zur fristgerechten Kündigung eines etwa bestehenden Vertrages berechtigt.

1.3 Spezielle Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen für gesonderte Dienstleistungen (z.B. E-Paper, Online-Werbung, Shop usw.) gehen den vorliegenden Nutzungsbedingungen vor.

§ 2 Inhalte

2.1 Das Portal bietet u.a. Nachrichten und Informationen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur sowie weitere Daten, Fotos, Texte, Musik, Videos, Grafiken, Software usw. (nachfolgend zusammen „Inhalte“) an. Alle diese Inhalte sind für jedermann nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für private Zwecke frei zugänglich.

2.2 Der sogenannte „Community-Bereich“ des Portals bietet den Nutzern die Möglichkeit, interaktiv tätig zu werden und eigene Beiträge einzustellen - z.B. durch das Verfassen von Kommentaren, Forumsbeiträgen, Blogs, durch das Hochladen von Bildern, Videos oder Podcasts (nachfolgend zusammenfassend „nutzergenerierte Inhalte“) - oder an Gewinnspielen teilzunehmen. Zur Nutzung dieses Bereiches und seiner Inhalte ist eine Registrierung des Nutzers erforderlich und die angegebene E-Mail-Adresse zu verifizieren. Gleiches gilt für etwaige gesondert ausgewiesene Bereiche, für die spezielle Nutzungsbedingungen gelten können. Diese speziellen Nutzungsbedingungen gehen abweichenden Regelungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.

2.3 Der Anbieter ist frei in der Gestaltung der Inhalte gemäß der vorstehenden Ziffern und jederzeit berechtigt, die Angebote auf dem Portal zu ändern, einzuschränken, zu erweitern oder ganz einzustellen.

§ 3 Registrierungspflicht; Zugangs- und Teilnahmeberechtigung; Vertragslaufzeit

3.1 Grundsätzlich sind alle Nutzer zugangs- und teilnahmeberechtigt.

3.2 In Bereichen, in denen Nutzer eigene Inhalte veröffentlichen können, ist eine einmalige Registrierung unter Angabe personenbezogener Daten (Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse usw.) und unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen erforderlich. Benutzername und Passwort können selbst ausgewählt werden. Jeder Nutzer darf sich nur einmal anmelden. Er muss sich bei jeder weiteren Nutzung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) einloggen. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich und ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Logins bekannt werden, hat er dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers resultieren.

3.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter wird mit Abschluss des Registrierungsvorgangs auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.

3.4 Teilnahmeberechtigt bei Gewinnspielen ist jeder Nutzer, der über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Der Anbieter ist berechtigt, bei einzelnen Gewinnspielen den teilnahmeberechtigten Personenkreis weiter einzuschränken (z.B. Altersbeschränkung ab 18 Jahre). Hierauf wird jeweils in gesonderten Teilnahmebedingungen hingewiesen werden. Mitarbeiter des Anbieters und deren Angehörige sind teilnahme-, aber nicht gewinnberechtigt. Jeder Nutzer darf nur einmal teilnehmen und muss dabei eine individuelle E-Mail-Adresse angeben. Nutzern ist es nicht gestattet, gewerblich für Dritte an den Gewinnspielen teilzunehmen bzw. gewerblich die Daten Dritter als Teilnehmer der Gewinnspiele anzugeben bzw. angeben zu lassen, insbesondere durch automatisiert generierte ausgefüllte Gewinnspielformulare. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren und von der Verlosung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das System und/oder die Verlosung/Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder die guten Sitten verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, die Verlosung zu beeinflussen. Soweit nicht anders angekündigt, werden die Gewinner nach Abschluss des Gewinnspieles ermittelt und namentlich auf der Gewinnerseite des Portals ausgewiesen. Zudem werden sie per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass sein voller Name, sein Wohnort und sein Benutzername in allen Medien des Rhein-Main EXTRA-TIPPs veröffentlicht werden.

§ 4 Urheberrechte / Rechte an Inhalten

4.1 Dem Anbieter stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals, inklusive Layout, Software und bestimmten Inhalten zu.

4.2 Soweit Inhalte über das Portal zugänglich gemacht werden, dürfen diese von den Nutzern nur für persönliche und eigene Zwecke verwendet werden. Jede Nutzung von Inhalten für gewerbliche Zwecke ist untersagt. Eine Archivierung darf nur zu privaten und internen Zwecken des Nutzers dienen, also Dritten nicht zugänglich sein, nicht dazu dienen, Vervielfältigungen für Dritte herzustellen und die Archivnutzung darf nicht zu einer zusätzlichen Verwertung der Inhalte führen. Alle weiteren Nutzungen (z.B. Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken einschl. Archivierung, Überlassung an oder Verarbeitung durch Dritte für eigene oder fremde Zwecke oder zur öffentlichen Wiedergabe, Übersetzung, Bearbeitungen usw.) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

4.3 Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.

4.4 Nutzern ist es nach Registrierung ausdrücklich gestattet, an den dafür vorgesehene Stellen des Portals eigene Inhalte einzustellen. Ein Recht der Nutzer auf Veröffentlichung ihrer Beiträge (generell bzw. für einen bestimmten Zeitraum) besteht hingegen ausdrücklich nicht; der Anbieter hat daher auch jederzeit das Recht, nutzergenerierte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen. Nutzergenerierte Inhalte stammen nicht vom Anbieter und werden auch nicht im Namen des Anbieters veröffentlicht. Der Anbieter macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen nutzergenerierten oder sonst erkennbar fremden, d.h. nicht vom Anbieter stammenden Inhalten.

§ 5 Personenbezogene Daten

Die Verwendung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutzregelungen des Anbieters.

§ 6 Pflichten der Nutzer in Bezug auf ihre nutzergenerierten Inhalte

6.1 Der Nutzer ist rechtlich allein verantwortlich für die von ihm eingestellten Inhalte und hat sicherzustellen, dass keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte aufgenommen werden oder die Aufnahme solcher Inhalte ermöglicht wird, derartiger Inhalt gespeichert, verbreitet, zugänglich gemacht oder auf ein Angebot mit solchem Inhalt hingewiesen bzw. verlinkt wird.

6.2 Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden, zu Straftaten anleitenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen. Ausdrücklich verboten ist die Verbreitung von Inhalten, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung) oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird, sowie verleumderische, beleidigende oder ruf- oder geschäftsschädigende bzw. persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen sowie Junkmails, Spam, Kettenbriefe und andere Inhalte mit werbendem Charakter. Ebenfalls untersagt ist die Einstellung von Beiträgen, die gegen die Grundsätze der Datensicherheit verstoßen (z.B. mit Viren, Würmern, Trojanern u.ä. behaftete Beiträge).

6.3 Der Nutzer ist allein und umfassend für die von ihm auf dem Portal eingestellten Inhalte verantwortlich und ist damit verpflichtet, dem Anbieter sämtlichen Schaden, einschließlich aller Aufwendungen, zu ersetzen, welche diesem aufgrund schuldhafter Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen entstehen.

6.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen diesen Vorgängen nachzugehen und die Nutzerdaten ggf. an Strafverfolgungsbehörden und an Dritte, deren Rechte durch die Beiträge des Nutzers verletzt bzw. gefährdet sind, weiterzugeben.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Von der Rechteeinräumung umfasst ist die Möglichkeit, Beiträge zum Abruf durch Dritte zur Verfügung zu stellen und Beiträge zu archivieren. Ebenfalls räumt der Nutzer dem Anbieter das Recht ein, Beiträge in anderen Medien des Rhein-Main EXTRA-TIPPs, im Print-, Online-, Hörfunk- oder TV-Bereich, und durch alle anderen Nutzungsarten – auch in gekürzter oder in sonstiger Weise bearbeiteter Form – zu verwenden und/oder zu veröffentlichen bzw. verwenden und/oder veröffentlichen zu lassen.

7.2 Eine wie auch immer geartete Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte und die Verwendung der Beiträge und Inhalte durch den Anbieter, insbesondere nach § 32ff. UrhG, ist ausgeschlossen.

7.3 Mit Einstellung seiner Beiträge sichert der Nutzer zu, dass er über die eingeräumten Rechte verfügen kann und dass über diese Rechte nicht bereits anderweitig in einer Art verfügt wurde, welche die vorstehenden Nutzungsrechte des Anbieters beeinträchtigten könnten. Beim Einstellen von Bildern oder Videos sichert der Nutzer zu, dass alle darauf erkennbaren Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben.

§ 8 Verstoß gegen Nutzungsbedingungen / Rechtsfolgen

8.1 Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen hat der Anbieter das Recht, Inhalte des betroffenen Nutzers zu löschen.

8.2 Verletzt der Nutzer ihm obliegende Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen, ist er darüber hinaus zum Ersatz der dem Anbieter entstandenen Aufwendungen, sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters auf erstes Anfordern von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wird, soweit dies dem Nutzer zurechenbar ist. Eine Schadensersatzverpflichtung besteht nicht, soweit den Nutzer kein Verschulden trifft.

§ 9 Haftung des Anbieters

9.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Nutzer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters, beruhen.

9.2 Im übrigen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 9.1.

9.3 Nutzergenerierte Inhalte unterliegen keiner Kontrolle durch den Anbieter. Der Anbieter übernimmt aus diesem Grund auch keine Verantwortung und Gewähr für für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Authentizität, Freiheit von Rechtsverletzungen Dritter, Virenfreiheit oder Geeignetheit dieser Inhalte und/oder sonstiger Aktivitäten von Nutzern. Dies gilt explizit auch für externe Links, auf die im Rahmen von Beiträgen verwiesen wird, egal ob es sich um Beiträge des Anbieters handelt oder um nutzergenerierte Beiträge.

9.4 Auch für alle übrigen Inhalte des Portals, insbesondere redaktionelle Inhalte, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität sowie für die Brauchbarkeit der Inhalte für den Nutzer.

9.5 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz und für Schadensersatzansprüche aus der Übernahme einer Garantie.

9.6 Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

9.7 Soweit eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.8 Auf den Transport der Daten über das Internet hat der Anbieter keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Nutzer richtig erreichen und dass der Einwahlvorgang über das Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Darüber hinaus wird nicht gewährleistet, dass der Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgt. Von der Gewährleistung ausgenommen sind ferner Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des Nutzers oder der Kommunikationswege vom Nutzer zum Server oder aus missbräuchlicher Verwendung von Benutzername und Passwort entstehen. Da keine elektronische Kommunikation vollkommen sicher ist, kann der Anbieter schon allein durch seine Anbindung an das Internet und die sich daraus ergebenden technischen Gegebenheiten keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Informationsfluss von und zu dem Anbieter nicht von Dritten abgehört oder aufgezeichnet wird. In diesem Zusammenhang weist der Anbieter auch ausdrücklich darauf hin, dass jeder Nutzer selbst dafür Sorge tragen muss, dass sein System vor schädlichen Angriffen aus dem Netz (Viren, Würmer, Trojaner etc. ) geschützt wird.

§ 10 Streitbeilegung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 11 Sonstige Regelungen

11.1 Sowohl auf diese Nutzungsbedingungen als auch auf etwaige darüber hinaus bestehende Rechtsverhältnisse zwischen dem Nutzer und dem Anbieter findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN Kaufrechts, Anwendung.

11.2 Sollten einzelne Teile dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im übrigen unberührt.

11.3 Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen Nutzungsbedingungen bzw. den zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen, sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu, haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform; dies gilt auch für das Klicken auf entsprechende Buttons.

AGBs für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.

6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis 50.000 Exemplaren 20 v. H. 100.000 Exemplaren 15 v. H. 500.000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

1. Der Verlag (Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co KG) handelt auch insoweit im eigenen Namen und für eigene Rechnung, als Aufträge angeschlossene Verlage betreffen; dies gilt auch für Exklusiv-Aufträge für Heimatzeitungen, die vom Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co KG herausgegeben werden.

2. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

3. Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Die über NBRZ geschaltenen Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die Mengen bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig.

4. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

5. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

6. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.

7. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.

8. Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des in Offenbach und Umgebung ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Lokalpreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Auf den Lokalpreis (einschl. Kraftfahrzeugmarkt) kann keine Mittlervergütung gewährt werden.

9. Für Jahresabschlüsse ab 150.000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von Rabatten vor.

10. Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt. l) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.

11. Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

12. Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.

13. Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlungsvergütung nicht bezahlt.

14. Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen kann für bereits angelaufene Abschlüsse eine Karenzzeit eingeräumt werden.

15. Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.

16. Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin.

17. Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10 % der Auflage fehlt.

18. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert. Gegen Zahlungsansprüche des Verlages kann der Werbungtreibende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

19. Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.

20. Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.

21. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Onlinediensten erscheint.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen

1. Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CD-ROM), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.

2. Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Digitale Anzeigenübermittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.

3. Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.

4. Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

5. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch.

6. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.

Die vom Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.