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Strafgebühr für Rundfunkbeitrag: Eine wichtige Änderung könnte für Zahler teuer werden

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Von: Laura May

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Fast alle Menschen überweisen in Deutschland vierteljährlich den Rundfunkbeitrag – eine Änderung könnte für Zahler jetzt teuer werden, wenn sie die vierwöchige Frist verpassen.

München – ARD, ZDF, Deutschlandfunk. In Deutschland werden öffentlich-rechtliche Sender durch Beiträge finanziert. Diesen Rundfunkbeitrag (auch Rundfunkabgabe genannt) müssen alle Haushalte zahlen, außer Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Anders als in anderen Länder hängt die Gebühr in der Bundesrepublik nicht davon ab, ob man ein Empfangsgerät wie Radio oder Fernsehen besitzt.

Rundfunkbeitrag: Wer Zahlungsfrist verpasst, muss „Versäumniszuschlag“ zahlen

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro monatlich. In der Regel zahlen die Menschen vierteljährlich 55,08 Euro per SEPA-Lastschrift oder Überweisung an den Beitragsservice. Wem die früher sogenannte GEZ-Gebühr automatisch abgebucht wird, für den ändert sich in Zukunft wohl nichts. Doch wer die Überweisung vergisst, dem drohen in Zukunft Strafzahlungen.

Der Beitragsservice hat seit Jahresbeginn die Anzahl der versendeten Zahlungsaufforderungen reduziert, erklärt die externe Kommunikation des Beitragsservices gegenüber Merkur.de. Künftig erhalten Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag regelmäßig quartalsweise zahlen und dem Beitragsservice bislang kein SEPA-Mandat erteilt haben, nur noch einmalig eine Zahlungsaufforderung, auf der die vier Zahlungstermine des Jahres vermerkt sind.

Ein Mann hält eine Fernbedienung vor einen Fernseher, auf dem die Tagesschau läuft.
Vergessene Rundfunkbeiträge können künftig teuer werden./Symbolbild © Marius Becker

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Rundfunkbeitrag: Deshalb gibt es künftig keine Zahlungsaufforderung mehr

Bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert, erhalten diese Beitragszahler keine weitere Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice.
Wer die vierwöchige Zahlungsfrist verpasst, muss einen „Versäumniszuschlag“ von einem Prozent des Betrags oder mindestens acht Euro zahlen. Folgt eine Mahnung, werden auch noch die Rücklastschriftgebühren der Bank fällig.

Der Grund für die Entscheidung des Beitragsservices dürften in erster Linie Sparmaßnahmen sein. Wenn nicht mehr so viele Briefe mit Zahlungsaufforderungen verschickt werden müssen, fallen weniger Portokosten an und die Verwaltung hat weniger Arbeit. „Der Beitragsservice prüft kontinuierlich alle Möglichkeiten, seinen Betrieb noch effizienter und kostengünstiger zu gestalten“ erklärt der Beitragsservice gegenüber Merkur.de.

Rundfunkbeitrag: Nur sieben Prozent der Beitragspflichtigen verpassen die Frist

Mediennutzer müssen im Gegenzug aufpassen und sollten die Zahlungsfrist nicht verpassen, wenn sie keine extra Gebühren zahlen möchten. Lediglich 7 % der Beitragszahlenden befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 mit der Zahlung des Rundfunkbeitrags in Verzug – so wenige wie noch nie seit der Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013, informiert der Beitragsservice.

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