Wer die vierwöchige Zahlungsfrist verpasst, muss einen „Versäumniszuschlag“ von einem Prozent des Betrags oder mindestens acht Euro zahlen. Folgt eine Mahnung, werden auch noch die Rücklastschriftgebühren der Bank fällig.
Der Grund für die Entscheidung des Beitragsservices dürften in erster Linie Sparmaßnahmen sein. Wenn nicht mehr so viele Briefe mit Zahlungsaufforderungen verschickt werden müssen, fallen weniger Portokosten an und die Verwaltung hat weniger Arbeit. „Der Beitragsservice prüft kontinuierlich alle Möglichkeiten, seinen Betrieb noch effizienter und kostengünstiger zu gestalten“ erklärt der Beitragsservice gegenüber Merkur.de.
Mediennutzer müssen im Gegenzug aufpassen und sollten die Zahlungsfrist nicht verpassen, wenn sie keine extra Gebühren zahlen möchten. Lediglich 7 % der Beitragszahlenden befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 mit der Zahlung des Rundfunkbeitrags in Verzug – so wenige wie noch nie seit der Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013, informiert der Beitragsservice.