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Rundfunkbeitrag: Neuerung betrifft Millionen Menschen

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Von: Jan Trieselmann

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Mehrere Geldmünzen liegen auf einem Blatt Papier.
Beim Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gibt es eine große Änderung bei der Zahlung. Sie betrifft Millionen Menschen in ganz Deutschland und kann Strafgebühren verursachen. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Beim Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio gibt es eine Änderung: Zahlende müssen auf eine wichtige Hilfe schon bald verzichten.

Köln – Der Rundfunkbeitrag ist bei zahlreichen Menschen in Deutschland umstritten. Viele sehen keinen Grund, für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender unter anderem von ARD, ZDF und Deutschlandradio Gebühren zu bezahlen. Zum Beispiel in Großbritannien stehen die Rundfunkgebühren mittlerweile sogar vor dem Aus. Selbst Teile der deutschen Politik fordern ein radikales Eindampfen der öffentlich-rechtlichen Sender. In öffentlichem Fokus steht der Rundfunkbeitrag jetzt aber wegen einer Änderung für Zahlende, die den Rundfunkbeitrag vierteljährlich entrichten.

Knapp 46 Millionen Menschen müssen den Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zahlen, der sich erst im vergangenen August um 86 Cent erhöhte. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Sitz in Köln (Nordrhein-Westfalen) rechnet die Beträge für den Rundfunkbeitrag dabei in der Regel vierteljährlich ab – 55,08 Euro alle drei Monate und damit knapp 220 Euro im Jahr. Doch wer die Sender nutzt, ohne den Rundfunkbeitrag zu entrichten, muss mit Konsequenzen rechnen: Erst im vergangenen Jahr musste ein Mann ins Gefängnis, weil er keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hatte.

Änderung beim Rundfunkbeitrag: 2,5 Millionen Menschen betroffen

Als Zeitpunkt für die Zahlung bietet der Beitragsservice verschiedene Optionen an, weshalb der Zuschlag unterschiedlich hoch ausfallen kann – gesetzlich vorgesehen ist dabei der vierteljährliche Rhythmus:

Um die Gebühren zu begleichen, nutzen laut Beitragsservice knapp 5,5 Prozent und damit 2,5 Millionen der beitragspflichtigen Deutschen das Verfahren, den Betrag quartalsweise abrechnen zu lassen und ihn dabei gleichzeitig selbst zu überweisen – anstatt das Lastschriftverfahren zu nutzen. Ihnen schickt der Beitragsservice dafür im Vorfeld Zahlungsaufforderungen zu den jeweiligen Zeitpunkten zu.

Änderung bei Rundfunkbeitrag: Vierteljährliche Zahlungsaufforderungen entfallen

Doch das ändert sich nun für die Quartals-Zahlenden. „Sie erhalten künftig statt vier Zahlungsaufforderungen pro Jahr nur noch eine Zahlungsaufforderung, in der der zu zahlende Betrag und die vier Zahlungsziele des Jahres vermerkt sind“, teilt der Beitragsservice über den Rundfunkbeitrag mit.

Weiter heißt es: „Diese Zahlungsaufforderung und die darin genannten Zahlungstermine gelten so lange, bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert.“ Quartals-Zahlende sollten sich demnach nicht wundern, wenn sie künftig keine Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice erhalten, bevor das Überweisen des Rundfunkbeitrags fällig ist. Über die Änderung werden Zahlende allerdings im Vorfeld informiert.

Allerdings: Die Zahlungserinnerungen, wenn der Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde, verschickt der Beitragsservice weiterhin.* Die Änderung betrifft lediglich die standardmäßig im Vorfeld verschickten Zahlungsaufforderungen.

NameARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ)
SitzKöln
Gründung2013 (1976 als Gebühreneinzugszentrale GEZ)
GeschäftsführerMichael Krüßel
Jährlicher Umsatz8,11 Milliarden Euro

Grund für Änderung beim Rundfunkbeitrag: Gestiegene Kosten für Porto und Holz

Wer demnach innerhalb von vier Wochen nach der Zahlungsfrist die Gebühren für den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet, erhält eine Zahlungserinnerung. Anschließend hat man noch einmal vier Wochen Zeit, den Betrag zu bezahlen. Dann drohen Strafgebühren. Mit einem solchen Festsetzungs- beziehungsweise Beitragsbescheid würde laut der Webseite des Rundfunkbeitrags ein Säumniszuschlag von einem Prozent des insgesamt fälligen Betrags entstehen, „mindestens aber 8 Euro.“

Als Grund dafür, die vierteljährlichen Zahlungsaufforderungen zu streichen, gibt der Beitragsservice auf Nachfrage „wirtschaftliches Arbeiten“ an. Da man mit den öffentlichen Gebühren auch eigene Betriebskosten finanziere, könne man so nun deutlich Kosten einsparen – durch die Änderung verschicke man immerhin zehn Millionen Schreiben pro Jahr weniger. Hinzu kommen laut Beitragsservice gestiegene Kosten sowohl für das Porto als auch für Holz und dementsprechend auch Papier.

Änderung beim Rundfunkbeitrag: Sicherheit vor Strafgebühren nur mit Lastschrift

Dem Beitragsservice zufolge bietet sich daher das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode an, weil es für die Zahlenden komfortabler und sicherer sei. Denn zum einen geraten die Gebührenpflichtigen nicht in Gefahr, die Überweisung des Rundfunkbeitrags zu vergessen. Zum anderen beugen sie vor, dass die Zahlungserinnerungen nicht rechtzeitig ankommen – beispielsweise, weil man umgezogen ist.

Die öffentlich-rechtlichen Sender nutzen den Rundfunkbeitrag unter anderem dazu, das eigene Programm zu finanzieren: Zum Beispiel im Tatort steckt ein gewisser Teil des Rundfunkbeitrags. (Jan Trieselmann)

*Sehr geehrte Leser*innen, in einer früheren Version dieses Artikels hatten wir geschrieben, dass auch die Zahlungserinnerungen entfallen und bereits nach vier Wochen Strafgebühren anfallen können. Dem lag allerdings ein Missverständnis zugrunde und wir bitten, dies zu entschuldigen.

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