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Corona-Regeln beim Ski-Urlaub: PCR-Testpflicht, Quarantäne und Co. – Das gilt jetzt

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Von: Sarah Neumeyer

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Wer im Winter 2021/22 in den Skiurlaub plant, sollte sich vorab über Einreise- und Quarantäne-Regeln informieren. Viele Länder haben die Corona-Regeln verschärft.

Kassel - In vielen Ländern in Europa ist die Corona-Lage im Winter 2021/2022 angespannt. Fachleute sind vor allem angesichts der sich schnell ausbreitende Omikron-Variante besorgt. Wer auf einen entspannten Winter-Urlaub gehofft hatte, muss sich erneut mit Einreise- sowie Quarantäne-Regeln und möglichen Lockdowns auseinandersetzen.

Vor allem Skiurlauber müssen sich auf veränderte Corona-Regeln* einstellen, denn einige Länder haben die Einreise-Regeln verschärft. Die aktuellen Regelungen für den Skiurlaub in Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich im Überblick.

Corona-Regeln: Österreich verschärft Einreise-Maßnahmen – Das müssen Reisende beachten

Ein dreiwöchiger Lockdown hat in Österreich für einen Rückgang der Corona-Zahlen gesorgt. Nach dem Lockdown ist Skiurlaub nun generell wieder möglich. Allerdings gelten in Österreich ab dem 20. Dezember strengere Einreise-Regeln*. Aus Sorge vor der Ausbreitung der Omikron-Variante gilt für Reisende eine 2G-Plus-Regelung. Wer bereits eine Booster-Impfung bekommen hat, muss keinen zusätzlichen PCR-Test vorweisen. Wer keine Booster-Impfung oder PCR-Test hat, muss vor der Einreise ein Formular ausfüllen und für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

In der Schweiz gelten strenge Corona-Regeln für Skiurlauber.
In der Schweiz gelten strenge Corona-Regeln für Skiurlauber. (Symbolbild) © Michael Kappeler/dpa

Ungeimpfte müssen nach der Einreise ebenfalls in Quarantäne. Diese kann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden. Für Kinder gelten Ausnahmeregelungen, ebenso für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

In Österreich gelten weiterhin strenge Corona-Regeln. Wer nicht geimpft oder von Covid-19 genesen ist, für den gelten weiter strenge Ausgangsbeschränkungen, die einen Urlaub de facto unmöglich machen. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen. Après-Ski-Lokale und Bars bleiben zu. In Skiliften und Seilbahnen gilt ebenfalls die 2G-Regel. Für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren gilt eine Ausnahmeregel. Sie können den 2G-Nachweis über den Holiday-Ninja-Pass erbringen. Für diesen müssen innerhalb von fünf Tagen drei Corona-Tests erfolgen.

Skiurlaub in der Schweiz im Winter 2021/22 trotz Corona: PCR-Testpflicht bei Einreise

Für die Einreise in die Schweiz gelten ebenfalls strenge Corona-Regeln. Jeder Einreisende muss einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test  (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen und sich im elektronischen Portal für die Kontaktverfolgung anmelden – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Für nicht geimpfte und genesene Personen ist vier bis sieben Tage nach Ankunft ein zweiter Test vorgeschrieben. Wer vor dem siebten Tag nach der Einreise wieder das Land verlässt, ist von dieser Pflicht ausgenommen, teilt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit mit.

Im öffentlichen Verkehr und in Innenräumen gilt eine Maskenpflicht. Restaurants und Bars haben die Wahl: Sie können auch Ungeimpfte zulassen, die einen Test vorweisen oder nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewähren. Antigentests gelten 24 Stunden. Eine 3G-Regel für die Nutzung von Seilbahnen gibt es bislang nicht. Wer im Skigebiet Samnaun Urlaub machen möchte, sollte sich genau informieren, dort gilt teilweise eine 2G-Regelung, berichtet der ADAC. Im Skigebiet Fideriser Heuberge im Kanton Graubünden gilt 3G.

Skiurlaub im Winter 2021/22: Diese Länder sind vom RKI als Corona-Hochrisikogebiete eingestuft

Skiurlaub in Italien: Diese Corona-Regeln sollten Reisende kennen

Italien hat die Corona-Einreiseregeln ebenfalls verschärft. Auch Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen, diese Regelung gilt zunächst bis Silvester. Die Impfung darf nicht länger als neun Monate zurückliegen, die Genesen nicht länger als sechs Monate. Zudem ist die Registrierung über ein Online-Formular verpflichtend. Ungeimpfte müssen ebenfalls einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorweisen und für fünf Tage in Quarantäne. Zum Beenden der Isolation muss ein weiterer Test durchgeführt werden.

Für Skiurlauber gilt eine 3G-Regelung. Alle Wintersporttreibenden ab 12 Jahren müssen eine Impfung, Genesung oder Testung in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU nachweisen, berichtet der ADAC. In Restaurants oder Ski-Hütten gilt eine 2G-Regelung. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder geschlossenen Skiliften fährt, muss negativ getestet, geimpft oder genesen sein (3G). In Italien funktionieren die deutschen digitalen Impf-QR-Codes. Bei einer Verschlechterung der Corona-Lage könnten die Regeln weiter verschärft werden.

Nach dem Urlaub: Was Sie bei der Einreise nach Deutschland beachten sollten

Reisende, die aus Hochrisikogebieten nach Deutschland einreisen, müssen sich online über ein Einreiseformular registrieren.

Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Sie müssen jedoch über das Einreiseformular einen entsprechenden Corona-Nachweis erbringen.

Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Bereits vor der Einreise nach Deutschland ist der Nachweis eines Corona-Tests (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend.

Urlaub in Frankreich - diese Corona-Regeln gelten

In Frankreich müssen geimpfte und genesene Personen aus der EU keinen zusätzlichen PCR-Test bei der Einreise vorlegen. Kommen Einreisende jedoch aus einem Land, das als „scharlachrot“ eingestuft wird, gelten dieselben Regeln wie für Ungeimpfte. Nicht gegen Corona geimpfte Personen müssen für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Für Wintersportler gilt in Frankreich aufgrund der gestiegenen Corona-Zahlen eine 3G-Regelung, berichtet der ADAC. Zudem gilt eine verschärfte Maskenpflicht, die auch in Warteschlangen und in Seilbahnen gilt. (Sarah Neumeyer mit dpa) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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