Massive Änderung in Arztpraxen droht: Beratungen zu Lauterbach-Gesetz beginnen
Höhere Beitragszahlungen und Probleme bei der Terminfindung? Das könnte mit dem neuen Lauterbach-Gesetz kommen. Die Beratungen im Bundestag starten heute.
Kassel – Ob beim Neurologen, Haut- oder Augenarzt – künftig könnte es für Patientinnen und Patienten noch schwieriger werden, einen Termin in Arztpraxen zu bekommen. Grund dafür ist ein neues Gesetz, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einführen will. Am Freitag (23. September) steht die erste Beratung im Bundestag an.
Bei dem neuen Gesetz handelt es sich um die sogenannte Neupatientenregelung, die Vorgänger Jens Spahn (CDU) eingeführt hatte. Der Regelung zufolge werden Ärztinnen und Ärzte besonders vergütet, wenn sie neue Patientinnen und Patienten in ihren Praxen aufnehmen. Das sollten die Chance bei der Terminfindung erhöhen. Allerdings könnte damit bald Schluss sein.
Lauterbach-Gesetz: Gesundheitsminister will Neupatientenregelung rückgängig machen
Gesundheitsminister Karl Lauterbach will Spahns Vorstoß nun wieder rückgängig machen. Zu groß sei das milliardenschwere Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GVK). Deshalb müssten „mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten“, so der Gesundheitsminister. Langfristige Strukturreformen seien auch geplant, aber erst ab dem kommendem Frühjahr.

Die Aufhebung der Neupatientenregelung ist Teil des sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Geplant sind unter anderem die Erhöhung der Einnahmen der Krankenkassen durch einen Zuschuss vom Bund um zusätzliche zwei Milliarden Euro. Zudem könnte sich der Zusatzbeitrag der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erhöhen. Dagegen sollen Ausgaben, etwa bei Arzneimitteln, gebremst werden.
Lauterbach-Gesetz: Kritik aus dem Bundesrat
Vonseiten des Bundesrats hagelte es Kritik. Das neue Lauterbach-Gesetz werde zu „Instabilitäten“ in der GKV führen, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am vergangenen Freitag (16. September) im Bundesrat. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte würden durch die Sparmaßnahmen „in Bedrängnis“ geraten.
Am 16. September hatte der Bundesrat eine 30-seitige Stellungnahme zum vom Bund vorgelegten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz unterbreitet. Zwar wurden „die Bemühungen, die Finanzierung des GKV-Systems stabil und verlässlich aufzustellen“, begrüßt, aber eine strukturelle Reform sei verpasst worden. Nun ist die Bundesregierung gefragt, sich zur Positionierung des Rates zu äußern. Da es sich bei dem Gesetzes-Entwurf aber um ein Einspruchsgesetz handelt, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrats.
Lauterbachs Finanzstabilisierungsgesetz: „Dramatische Folgen für die Versorgung“
So sieht das Vorgehen in den kommenden Wochen aus:
- 23. September – Erste Beratung im Bundestag
- 28. September – Anhörung im Gesundheitsausschuss
- 20. oder 21. Oktober – Finale Beratung des Lauterbachs-Gesetzes
Ärzteverbände befürworteten die Stellungnahme des Bundesrats. „Dort, wo man näher an den Menschen ist, wird erkannt, welche dramatischen Folgen für die Versorgung ein solcher Schritt hätte“, wird Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, von der Ärzte-Zeitung zitiert. (kas)