Corona-Maßnahmen für Herbst beschlossen: Streit um Regeln für Schülerinnen und Schüler
Mit dem Bundesrat, das Infektionsschutzgesetz die letzte Hürde genommen und kann pünktlich in Kraft treten. Grund hierfür scheint ein besonderes Vorgehen der Regierung zu sein.
Berlin – Maskenpflicht und Co.: Auf das neue Infektionsschutzgesetz konnten sich Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) bereits Anfang August einigen. Das Werkzeug, um auch im Herbst und Winter gut gegen das Corona-Virus gerüstet zu sein, hat am Donnerstag (8. September) dann auch im Bundestag breite Zustimmung erfahren.
Damit das Gesetz am 1. Oktober planmäßig in Kraft treten kann, brauchte es noch die Zustimmung des Bundesrates. Hierbei war in erster Linie ein Punkt strittig. Es ging um nichts weniger als die Aufnahme der durch das Corona-Virus hervorgerufenen Erkrankung Covid-19 in die Liste der „besonders ansteckenden Infektionskrankheiten“, wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt. Dem Infektionsschutzgesetz wurde am Freitag (16. September), mit einer Einschränkung, zugestimmt.
Herbst und Winter 2022: Bundesrat beschließt Infektionsschutzgesetz
In der strittigen Liste finden sich bisher Krankheiten wie Cholera, Masern, Keuchhusten oder die Pest. An der Aufnahme in die Liste wird kritisiert, dass es starke Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler haben würde. Denn wer an einer der gelisteten Krankheiten leidet, muss nach der Quarantäne ein ärztliches Attest oder einen negativen Test vorweisen, um Schulen oder Kitas betreten zu dürfen, wie die dpa schreibt.

Als „Katastrophe für Schülerinnen und Schüler“ bezeichnete Karin Prien (CDU), Bildungsministerin von Schleswig-Holstein, zuletzt die Aufnahme in die Liste. Eine Zustimmung im Bundesrat wird es deshalb von Schleswig-Holstein nicht geben, prophezeite die Abgeordnete noch vor der Abstimmung.
Corona-Schutzgesetz 2022: Bundestag beschleunigt das Verfahren für Herbst und Winter
Wie mehrere Medien, sowie die französische Nachrichtenagentur AFP, berichten, wird es keine Attestpflicht für Schülerinnen und Schüler geben. Die Änderung wird Berichten der Bild zufolge durch eine Protokollerklärung der Bundesregierung erfolgen. Durch ein solches Zugeständnis wird die direkte Zurückweisung an den Bundestag vermieden und das Gesetz konnte trotzdem in seiner ursprünglichen Form beschlossen werden.
Den Berichten zufolge würde die Streichung aus der „Liste der Krankheiten im §34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes“, dadurch allerdings erst in der Bundestagssitzung am Freitag, dem 7. Oktober, erfolgen. Wie der Umgang zwischen Inkrafttreten am 1. Oktober und der voraussichtlichen Streichung am 7. Oktober gehandhabt wird, ist derzeit noch nicht bekannt. (Lucas Maier)