Lockerungen für Genesene: Darum lässt Tschentscher Hamburger zappeln
Die Lockerungen für Geimpfte und Genesene sind beschlossene Sache. In Hamburg sollen die Freiheiten allerdings erst ab dem 12. Mai 2021 gelten. Wieso eigentlich?
Update vom Sonntag, 9. Mai 2021, 19:20 Uhr: Hamburg – Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) ist mit den Lockerungen der aktuell geltenden Corona-Regeln für Genesene nicht zufrieden. Ihm fehle es an einem Nachweis für diese Gruppe, sagte Tschentscher im Norddeutschen Rundfunk (NDR). Die gelockerten Corona-Regeln, die beschlossen sind, gelten nicht nur für Geimpfte. Sondern auch für Menschen, die im letzten halben Jahr am Coronavirus erkrankt sind.
Für sie bedeutet dies: ein negativer Corona-Test beim Friseur entfällt. Auch die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Zudem gibt es weniger Kontaktbeschränkungen. Laut Peter Tschentscher komme dieser Schritt zu früh. „Wir haben noch keinen Nachweis über den Status als genesene Person, der durch ein einfaches Dokument regelt: Wann beginnt und endet dieser Genesenen-Status? Wie kann dieser Zeitraum überhaupt klar kontrolliert werden?“
Aus Sicht von Hamburgs Erstem Bürgermeister sei dieser Nachweis besonders wichtig, weil es sonst zu Verwirrung kommen könnte. „Das erleichtert natürlich die Kontrollen zur Einhaltung unserer Verordnung nicht. Unsere Polizei wird viel Ärger damit haben, dass wir kein vernünftiges Dokument haben“, so Tschentscher, der kritisiert: „Es ist einfach an der Stelle nicht gut vorgearbeitet worden.“
Lockerungen für Geimpfte: Das darf man ab Muttertag
Update vom 7. Mai 2021 um 12:12 Uhr: Hamburg/Berlin – Der Bundesrat hat zugestimmt. Es ist offiziell. In Deutschland gibt es ab Sonntag, 9. Mai 2021 Freiheiten für Geimpfte. Pünktlich zum Muttertag sind die Beschlüsse einbetoniert. Diese Corona-Regeln fallen jetzt weg:
- Ein negativer Test als Zugangsvoraussetzung ist nicht mehr notwendig. Dies gilt beispielswiese in Zoos und beim Friseur.
- Kontaktbeschränkungen: Immunisierte dürfen sich künftig in unbegrenzter Zahl treffen.
- Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht mehr.
- Geimpfte und Genesene müssen nicht mehr in Quarantäne nach dem Kontakt mit einer Corona-infizierten Person.
Generell gelten die Lockerungen für Menschen, die vollständig gegen Corona geimpft sind. Außerdem sollen Personen, die von der Covid-19-Erkrankung genesen sind, von den Vorteilen profitieren. Als vollständig geimpft gelten Impflinge ab dem 15. Tag nach der zweiten Impf-Dosis. Obwohl Covid-19 nicht mehr als Atemwegsinfektion eingestuft wird, gilt man nur dann als genesen, wenn die Infektion nicht länger als ein halbes Jahr her ist.
In Niedersachsen will die Landesregierung zudem die Coronatestpflicht im Einzelhandel lockern. In Hamburg sollen die neuen Freiheiten für Geimpfte erst mit dem Ende der Ausgangssperre am 12. Mai 2021 gelten.
Ob man jetzt immer seinen Impfpass dabei haben muss oder eine Bescheinigung vom Arzt, ist noch nicht abschließend geklärt. In der Verordnung steht, dass geimpfte Personen ihre Impfung nachweisen können müssen mit einem Impfnachweis in einer der folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch. Ein Genesenen-Nachweiß kann ein laut Anfrage von ZDFheute ein negativer PCR-Test, der nach der Infektion die Genesung bestätigt.
Die Verordnung ist zwar beschlossen, bei der Umsetzung sind jedoch noch viele Fragen offen. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kann die Verordnung ab Sonntag, 9. Mai 2021, in Kraft treten. Maskenpflicht und Mindestabstand gelten weiterhin für alle.
Freiheiten für Geimpfte: Bundestag genehmigt Lockerungen
Erstmeldung vom 6. Mai 2021:
Hamburg/Berlin – Endlich gibt es Gewissheit: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag die Lockerungen für Corona*-Geimpfte durchgewunken. Der Parlamentsbeschluss hebt gleich mehrere Lockdown-Regeln für Geimpfte und auch für Covid-19-Genesene auf. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung brauchen diese Personengruppen keinen negativen Corona-Test* mehr, um etwa Geschäfte zu besuchen. Und auch die Ausgangssperre entfällt für sie.
Hamburg: | 142.160 vollständig geimpfte Personen |
Niedersachsen: | 603.094 vollständig geimpfte Personen |
Bremen: | 73.584 vollständig geimpfte Personen |
Schleswig-Holstein: | 287.522 vollständig geimpfte Personen |
Allerdings muss noch der Bundesrat am Freitag dem Vorhaben zustimmen. Gibt die Länderkammer grünes Licht, dann treten die neuen Regeln bereits ab Samstag, 8. Mai 2021, in Kraft. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) nannte das Vorgehen nach dem Votum im Bundestag* einen wichtigen Schritt und sprach von einem rechtsstaatlichen Gebot. Da nach wissenschaftlicher Expertise des Robert Koch-Instituts (RKI) Geimpfte und Genesene andere Menschen zumindest in deutlich geringerem Maße infizieren könnten, falle der Grund für Grundrechtseinschränkungen für diese Personengruppe weg.
Sonderregelung für Geimpfte: Erleichterungen beschlossen Kontakt-Regeln und Ausgangssperre entfallen
Von der Entscheidung des Bundestages profitieren nicht nur vollständig Geimpfte. Auch Corona-Genesene können sich über Erleichterungen im Alltag freuen. Beide Personengruppen müssen sich dann nicht mehr an die Ausgangssperre* halten und dürfen sich dann wieder uneingeschränkt mit anderen Personen treffen. Die Corona-Regel, dass sich Menschen aus einer Region mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit dem eigenen Haushalt sowie einer weiteren Person treffen dürfen, gilt für sie dann nicht mehr.

Geimpfte sollen zudem negativ Getesteten gleichgestellt werden. Sie müssten in Läden oder beim Friseur keinen Test* mehr machen. Außerdem entfällt für Geimpfte und Genesene die Quarantäne-Zeit. Das gilt sowohl vor als auch nach Antritt einer Reise, aber auch nach einem Kontakt mit einem Menschen, der positiv auf das Virus getestet wurde.
Eine Ausnahme besteht dabei nur, wenn sich die Person mit einer neuen Virusvariante infiziert hat, oder man aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland einreist. Die Maskenpflicht und die Abstandsgebote bleiben aber für alle bestehen.
Sonderregel für Geimpfte: Quarantäne-Zeit und Testpflicht wird aufgehoben
Im Vorfeld war lange über die Sonderregel diskutiert worden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung das Vorhaben erst für Ende Mai vorgesehen. Doch das ging den meisten Bundesländern nicht schnell genug, weswegen sie wie Bayern oder Rheinland-Pfalz mit eigenen Verordnungen vorgeprescht waren und das Bundeskabinett die geplante Verordnung nun im Eilverfahren vorzog*.
Das Echo auf die Entscheidung, Geimpften und Genesenen Sonderrechte einzuräumen, fällt aber nach wie vor unterschiedlich aus. Erst verteufelte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) das Vorhaben* bei einem Auftritt bei ZDF-Talker Markus Lanz, dann zog Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulten* am Nachmittag nach. Er halte die Aufhebung von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht für sinnvoll, sagte er. Dies könne den sozialen Zusammenhalt gefährden.
Sonderrechte für Geimpfte: Hamburg entscheidet Regeln nach Votum im Bundesrat
In eine ähnliche Richtung hatte sich auch schon in den vergangenen Tagen Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher* (SPD) geäußert. Es gelte genau abzuwägen, wie das Recht auf Einhaltung der Grundrechte gegenüber dem Recht der Nicht-Geimpften auf Schutz der eigenen Gesundheit zu bewerten sei. Auch vor diesem Hintergrund hatte sich der Rathauschef zuletzt zögerlich gezeigt*.
In Hamburg muss die Bundesverordnung noch umgesetzt werden. Am Freitag will der Senat in einer Sondersitzung zusammenkommen und eine Entscheidung treffen. Dann liegt auch das Ergebnis aus dem Bundesrat vor. Bremen will sich in der Frage enthalten, kündigte Bovenschulte bereits an. *24hamburg.de, nordbuzz.de, kreiszeitung.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.