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Corona-Regel-Änderung in BaWü: Weitere Ausnahmen bekannt gegeben

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Von: Richard Strobl

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Neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg
Ein Plakat weist Gäste am Eingang eines Restaurants auf die neue 2G Plus Regel hin. Seit diesem Samstag gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln © Christoph Schmidt/dpa

In Baden-Württemberg gelten seit dem Wochenende strengere Corona-Regeln. Jetzt wurde bekannt, dass es weitere Ausnahmen und Erleichterungen geben soll.

Stuttgart - Seit dem Wochenende gelten in Baden-Württemberg strengere Corona-Zutrittsregeln. Doch am Sonntag gab das Gesundheitsministerium bekannt, dass es mehr Ausnahmen von der neuen Regelung geben soll, als bislang bekannt.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Auch Genesene von 2G-Plus ausgenommen

Von der nun geltenden 2G-Plus-Regel, nach der Geimpfte und Genesene eigentlich neben ihrem Nachweis auch noch ein negatives Testergebnis vorweisen müssen, sollen nicht nur Booster-Geimpfte befreit werden: Auch Genesene müssen demnach keinen negativen Corona*-Test vorzeigen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass ihre Infektion maximal sechs Monate zurückliegt.

Weitere Ausnahmen von dieser sogenannten 2G-plus-Regel* sind Geimpfte mit höchstens vor sechs Monaten abgeschlossener Grundimmunisierung. Grundlage dieser Abweichungen seien wissenschaftliche Expertisen, so das Ministerium. Die CDU-Fraktion betonte, sie habe sich dafür stark gemacht, dass auch Menschen, deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ebenfalls von der Testpflicht befreit werden. Es dürfe keine vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse geben.

Corona-Regel-Wende in BaWü: Kritik von der Opposition

Die SPD sprach von verspäteten, unklaren und widersprüchlichen Informationen, die die Menschen verunsicherten. „So nimmt das Vertrauen und die Akzeptanz in die Politik weiter ab. Und es ist schädlich für die weitere Pandemie-Bekämpfung im Land“, sagte Landtagsfraktionschef Andreas Stoch. So waren etwa am Freitag erst Vorteile für Booster-Geimpfte ausgeschlossen worden, diese wenige Stunden später aber doch gewährt worden.

Nicht geimpfte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können noch bis zum 31. Januar 2022 über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen erhalten.

Das Ressort von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) rief die Ordnungsbehörden auf, in der ersten Woche der neuen Corona-Regeln Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. (rjs/dpa) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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