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Wer in die Höhle der Löwen will, muss strengen Vertrag unterschreiben

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Von: Sarah Wolzen

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Fotomontage: DHDL-Moderator Amiaz Habtu vor den Investoren
Wer in „Die Höhle der Löwen“ möchte, muss einen knallharten Vertrag unterschreiben © TVNOW / Bernd-Michael Maurer & Stefan Gregorowius

VOX: In der „Höhle der Löwen“ wird nicht nur knallhart verhandelt, wer es als GründerIn überhaupt erst in die Show schaffen will, muss einen erbarmungslosen Vertrag unterzeichnen. Jetzt wurde enthüllt, was drinsteht.

Köln - Es ist der Traum aller GründerInnen, die sich in „Die Höhle der Löwen*“ wagen: die Löwen von ihrem innovativen Produkt zu überzeugen und die Höhle mit einem super Deal in der Tasche wieder verlassen. Doch allein der Weg zum Pitch ist weit, wer es bis vor die Löwen (hier gibt’s alle Infos über die aktuellen Löwen*) und Fernsehkameras schaffen möchte, muss im Vorfeld einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen. Extratipp.com* berichtet.

V.l.: (hinten) Carsten Maschmeyer, Nils Glagau, Ralf Dümmel, (vorne) Dr. Georg Kofler, Judith Williams, Dagmar Wöhrl, Nico Rosberg
Wer es als GründerIn vor die aktuelle Jury von DHDL schaffen will, muss erst einen knallharten Vertrag unterschreiben © TVNOW / Bernd-Michael Maurer

Lest hier* welcher Deal der aktuellen Staffel bereits geplatzt ist.

DHDL: das steht in den Verträgen der KandidatInnen

Und dieser Vertrag ist knallhart, wie bild.de hinter der Paywall berichtet. Um einen Deal mit den Investoren um Judith Williams (49), Dagmar Wöhrl (66) oder Ralf Dümmel (54, lest hier mit welcher schönen Moderatorin er glücklich ist*) abschließen zu können, müssen die GründerInnen erst einmal selbst einen Vertrag mit der VOX*-Produktion eingehen und die darin festgelegten Konditionen sind ganz schön hart!

Ein Kontaktverbot legt fest, dass die TeilnehmerInnen im Vorfeld keinen Kontakt zu den Löwen aufnehmen dürfen. So wird verhindert, dass Vorverhandlungen stattfinden und ein Investor die anderen bevorteilen kann.

Das Sprechverbot untersagt es den GründerInnen, vor den Dreharbeiten öffentlich über ihren Auftritt in der „Höhle der Löwen“ zu sprechen. Ausnahmen können lediglich von der Produktion genehmigt werden.

Die GründerInnen verpflichten sich zudem, ausschließlich mit den Löwen in Verhandlungen zu treten. Dies wird durch ein Verhandlungsverbot mit anderen Investoren festgelegt. Den Löwen muss darüber hinaus Einblick in die relevanten Firmenunterlagen ermöglicht werden. Sollte im Nachhinein einer der Verhandlungspartner vom Deal zurücktreten wollen, ist das innerhalb einer Frist von fünf Tagen möglich.

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In der Ideenklau-Klausel wird versichert, dass es sich bei den präsentierten Produkten um eigene Ideen handelt. Dass sie keine Vorstrafen oder laufende strafrechtliche Verfahren gegen sich laufen haben, müssen die GründerInnen in einer Verbrecherklausel bestätigen.

Neben dem Anstand verbietet auch ein Beleidigungsverbot das Diffamieren anderer DHDL-TeilnehmerInnen. Ebenfalls versichern die GründerInnen innerhalb der folgenden zwei Jahren in keinem DHDL-ähnlichen TV-Format mitzumachen - ein Konkurrenzverbot herrscht also auch noch.

Wer gegen die genannten Punkte verstößt, muss eine saftige Vertragsstrafe zahlen.

Doch das sollte es den KandidatInnen wert sein - denn zu gewinnen gibt es in der „Höhle der Löwen“ schließlich auch eine Menge! DHDL- immer montags um 20.15 Uhr bei VOX.

*extratipp.com ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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