Verbot der „Werbung“ für Abtreibung: Scholz-Minister will Paragrafen 219a streichen

Der Paragraf 219a soll weg. Er regelt das Werbeverbot für Abtreibungen. Justizminister Buschmann hat nun einen Entwurf vorgelegt.
Berlin - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen auf den Weg gebracht. Er veröffentlichte am Dienstag einen Referentenentwurf, der die ersatzlose Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a vorsieht. Damit solle sichergestellt werden, dass Ärztinnen und Ärzte Frauen „in dieser schwierigen Situation unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“.
Streichung des Paragrafen 219a: „Das passt nicht in unsere Zeit“
Es sei „ein unhaltbarer Zustand“, dass Mediziner, „die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen“, erklärte Buschmann. „Das passt nicht in unsere Zeit.“ Sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch sollten deshalb nicht länger strafbar sein.
Auf die Streichung des Paragrafen 219a hatten sich SPD*, Grüne* und FDP* in ihrem Koalitionsvertrag* verständigt. Auf Seite 117 heißt es wörtlich:
Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.
Buschmann: „Anpreisende Werbung bleibt selbstverständlich verboten“
Eine zuvor von der großen Koalition beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen - nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden. Buschmanns Ministerium verschickte den Entwurf zur Aufhebung des Werbeverbots am Dienstag an Bundesländer und Verbände. Bis zum 16. Februar sind Stellungnahmen zu dem Vorhaben möglich. Sie werden neben dem Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.
Bisher verbietet Paragraf 219a Strafgesetzbuch die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Als „Werbung“ im Sinne des Gesetzes gelten auch ausführliche Informationen über verschiedene Abtreibungsmethoden sowie die damit jeweils verbundenen Risiken. Buschmann betonte: „Anpreisende Werbung bleibt selbstverständlich verboten.“ (AFP) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA