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Wegen „Untätigkeit“ bei Polen und Ungarn: EU-Parlament verklagt von der Leyens Kommission

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Von: Florian Naumann

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Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission,
Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission,. © Aris Oikonomou/dpa

Das Europaparlament macht ernst: Es verklagt Ursula von der Leyens EU-Kommission wegen „Untätigkeit“ im Rechtsstaatsstreit mit Ungarn und Polen.

Brüssel - Das Europaparlament verklagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten bislang nicht angewendet hat. Der juristische Dienst des Parlaments habe die Klage am Freitag auf Ersuchen des Parlamentspräsidenten David Sassoli beim Gerichtshof eingereicht, teilte eine Sprecherin des Parlaments mit.

Man erwarte, dass die EU-Kommission konsequent handele und das umsetze, was Kommissionschefin Ursula von der Leyen in der jüngsten Plenardebatte zum Thema Rechtsstaat gesagt habe, sagte Sassoli. „Den Worten müssen Taten folgen.“ Das Vorgehen ist fast einmalig: Bislang hat das Europaparlament die EU-Kommission erst einmal vor dem EuGH verklagt.

Polen, Ungarn und die EU-Kommission: Klage des Europaparlaments kommt

Über einen entsprechenden Schritt wird bereits seit längerem gesprochen. Man könne „nicht darauf vertrauen, dass die Kommission handelt und sich kümmert, wenn sie das ankündigt“, hatte Parlaments-Vizepräsident Katarina Barley (SPD) bereits im Juni in einem Gespräch mit Merkur.de* erklärt.

Die EU-Kommission wollte eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von Ungarn und Polen entschieden hat. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vor. Mit ihr waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, auf die EuGH-Entscheidung zu warten. Von der Leyen stellte Ende vergangener Woche nach einem EU-Gipfel dann klar, dass sie dieser Linie folgen werde.

Der Rechtsstaatsmechanismus - und die Klage von Polen und Ungarn

Der Rechtsstaatsmechanismus ist Teil des langwierig ausgehandelten mehrjährigen EU-Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027. Die Zusatzerklärung zum Rechtsstaatsmechanismus erläutert, dass die Feststellung eines Rechtsstaatsverstoßes allein nicht ausreicht, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Vielmehr muss erwiesen werden, dass der Verstoß negative Auswirkungen auf die Verwendung von EU-Geldern hat.
Polen und Ungarn - gegen beide Länder laufen Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen mutmaßlicher Missachtung von EU-Grundwerten - haben im März vor dem EuGH gegen die neu geschaffene Regel geklagt. Die Klagen führen nach einer politischen Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten eigentlich dazu, dass der Sanktionsmechanismus bis zur Entscheidung in den Gerichtsverfahren nicht angewendet wird. Kritiker weisen eine solche Einflussnahme der EU-Staats- und Regierungschefs auf geltendes Recht aber zurück. Durchschnittlich dauern Verfahren am EuGH rund eineinhalb Jahre.

Polen und Ungarn im Fokus: Unabhängigkeit der Justiz und Pressefreiheit in Gefahr?

Zuletzt hatte die Kommission Strafzahlungen gegen Polen verhängt*. Dabei ging es um die von der EU bemängelte, aber weiterhin nicht behobene Arbeit der „Disziplinarkammern“ für Richter des Landes. Im Fokus des Europaparlaments steht zugleich aber auch Ungarn. In dem vom Rechtspopulisten Viktor Orbán regierten Land wird Anfang 2022 gewählt. Viele Europapolitiker sehen unter anderem die Pressefreiheit in Ungarn in Gefahr.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind. (dpa/fn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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