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Was darf die Kanzlerin sagen? Verfassungsrichter stellen kritische Fragen - AfD erhebt Vorwürfe

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Von: Florian Naumann

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Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel. © Michael Kappeler/dpa

„Unverzeihlich“ nannte Angela Merkel den Wahl-Eklat von Thüringen. 17 Monate später gibt es ein Nachspiel: Die AfD hat die Äußerungen vors Verfassungsgericht gebracht.

Update vom 21. Juli, 16.25 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht prüft nach einer harschen Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten, wie neutral Regierungen agieren müssen.

Der Senat berät in der Angelegenheit nun über drei Aspekte, wie Vizegerichtspräsidentin Doris König am Mittwoch zusammenfasste: erstens, ob die Kanzlerin ihre Äußerung in amtlicher Funktion oder als Parteipolitikerin getan habe; zweitens, ob sie das Neutralitätsgebot außer Acht gelassen habe; und drittens, ob die Äußerung und ihre Veröffentlichung durch Aufgaben und Befugnisse von Regierung und Kanzlerin gerechtfertigt sein könnten.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter stellten etliche kritische Fragen: Sei es nicht guter Brauch, dass im Ausland grundsätzlich nicht über Innenpolitik gesprochen werde? Warum habe Merkel nicht klarer gemacht, dass sie sich als Parteipolitikerin äußere? Und hätte sie das nicht im Anschluss an die Pressekonferenz tun können? So seien ihre Worte sehr prominent platziert gewesen.

Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer verteidigte das Vorgehen: Bei Auslandsreisen habe der Gast wenig Spielraum für Programmänderungen. Eine „Vorbemerkung“ sei in so einem Fall üblich, um dem eigentlichen Thema mehr Gewicht zu verleihen. Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) argumentierte mit der besonderen Situation, in der sich Merkel befunden habe sowie der besonderen Verantwortung (siehe Erstmeldung).

Die AfD argumentierte, dass eine verfassungskonforme Äußerung Merkels in der Situation überhaupt nicht möglich gewesen sei. Wäre sie nach der Pressekonferenz vom Podium gestiegen und hätte dann eine parteipolitische Äußerung angekündigt, könne darüber vielleicht diskutiert werden, sagte ihr Bevollmächtigter Christian Conrad vor Gericht .„Wenn die Kanzlerin als Regierungschefin diese Anweisung von oben gibt, wirkt das auf die Wählerinnen und Wähler, und es wirkt auch über diesen Vorgang hinaus“, sagte Conrad. In Thüringen schwelt derweil bereits der nächste Eklat - unter Beteiligung der CDU.

Merkel-Äußerung zu Thüringen Thema vor Gericht: AfD erzürnt - Was darf die Kanzlerin sagen?

Erstmeldung vom 21. Juli: Karlsruhe/Erfurt - Thüringen kämpft bis heute zumindest indirekt mit den Auswirkungen des 5. Februar 2020: Damals ließ sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD* zum Kurzzeit-Ministerpräsidenten küren. Heute steht das Bundesland vor einer massiven Regierungskrise - auch aus Angst vor einem weiteren Streich der Rechtspopulisten*.

Doch auch Kanzlerin Angela Merkel* (CDU) beschäftigt der Eklat bis heute: Am Mittwoch wurde ihre Reaktion auf die Ereignisse in Erfurt zum Thema für das Bundesverfassungsgericht. Im Zentrum stand die Frage, wie neutral sich eine Regierungschefin verhalten muss - die AfD sieht sich benachteiligt.

Merkels Äußerung zu Thüringen wird in Karlsruhe verhandelt - AfD sieht Versuch der Wahl-Delegitimierung

Der Hintergrund des Streits: Merkel hatte während eines Besuchs in Südafrika Stellung genommen - sie sprach damals in einer „Vorbemerkung“ vor einer Pressekonferenz mit Präsident Cyril Ramaphosa unter anderem von einem „unverzeihlichen Vorgang“. Deshalb müsse „auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden“. Die CDU zumindest dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen: Die Wahl Kemmerichs habe mit einer „Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich“ gebrochen, sagte die Kanzlerin.

Die Äußerung hatte die AfD* erzürnt - sie drohte schon kurz nach der Rede mit rechtlichen Schritten. Merkel habe „versucht, eine Landtagswahl zu delegitimieren“, und zwar in Ausübung ihres Amts als Bundeskanzlerin, bekräftigte AfD-Chef Jörg Meuthen am Dienstag vor Beginn der Verhandlung in Karlsruhe. Das sei im Zuge einer Pressekonferenz in unmittelbarer Ausübung ihres Amts geschehen. Auch, dass die Rede zwischenzeitlich auf den Regierungs-Webseiten bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de veröffentlicht wurde, bemängelt die Partei. Die AfD sieht dadurch ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Angela Merkel: Neutralitätspflicht verletzt? Braun verteidigt Kanzlerin

Kanzleramtschef* Helge Braun verteidigte die Aussagen Merkels in der Verhandlung am Mittwoch. Sowohl die mitreisenden Journalisten als auch der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt, sagte der CDU-Politiker. Es sei auch darum gegangen, international das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Die Pressekonferenz bei einem Staatsempfang mit dem südafrikanischen Präsidenten sei die erste Möglichkeit dazu gewesen.

Braun sagte dazu, Pressekonferenzen würden grundsätzlich wortlautgetreu und vollständig dokumentiert, es werde nichts gestrichen. Darauf würden sich Journalisten verlassen.

Der Prozessbevollmächtigte der klagenden AfD, Christian Conrad, sprach hingegen von einem rechtswidrigen „Boykottaufruf“. Merkel habe bei dem Thema auch nicht als Parteipolitikerin gesprochen. „Die Kanzlerin wollte auch als Kanzlerin reden“, sagte er.

AfD scheitert mit Ablehnungsgesuch - Neutralitätsklagen in Karlsruhe hatten aber schon Erfolg

Zum Auftakt der Verhandlung am Mittwoch hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter des Zweiten Senats ein vor knapp zwei Wochen eingereichtes Ablehnungsgesuch der AfD zurückgewiesen. Die AfD hatte dies mit einem Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt mit gemeinsamem Abendessen am 30. Juni begründet.

Vizegerichtspräsidentin Doris König sagte, wenn diese regelmäßigen Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen würden, wäre ein Austausch der obersten Verfassungsorgane unmöglich. „Zudem käme darin ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht“, teilte das Gericht mit.

Die AfD hatte in Karlsruhe schon erfolgreich gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriums-Mitteilung die „Rote Karte“ für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

Mit einem Urteil ist am Mittwoch wohl nicht zu rechnen - es wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten verkündet werden. (fn/AFP/dpa)

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