Vizegerichtspräsidentin Doris König sagte, wenn diese regelmäßigen Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen würden, wäre ein Austausch der obersten Verfassungsorgane unmöglich. „Zudem käme darin ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht“, teilte das Gericht mit.
Die AfD hatte in Karlsruhe schon erfolgreich gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriums-Mitteilung die „Rote Karte“ für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.
Mit einem Urteil ist am Mittwoch wohl nicht zu rechnen - es wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten verkündet werden. (fn/AFP/dpa)