Frauenministerin Lambrecht will Gendersternchen stoppen

Frauenministerin Christine Lambrecht (SPD) drängt Ministerien dazu, auf Sonderzeichen, die für geschlechtergerechte Sprache stehen, zu verzichten.
Berlin/Osnabrück – Die sozialdemokratische Frauenministerin Christine Lambrecht macht eine Kampfansage gegen das Gendersternchen*. Medienberichten zufolge drängt Lambrecht Ministerien, das Kanzleramt und alle obersten Bundesbehörden dazu, auf das Sonderzeichen zu verzichten.
Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, habe die SPD*-Ministerin empfohlen, „Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation ... nicht zu verwenden“. Dies geht aus einer Empfehlung des federführenden Frauenministeriums zur geschlechtergerechten Sprache in der Bundesverwaltung vor, welche der NOZ vorliegt.
Gendern: Frauenministerin Lambrecht im Kampf gegen Sonderzeichen
Neben dem Gendersternchen sollen auch der Binnendoppelpunkt, der Binnenunterstrich oder das große Binnen-I aus der offiziellen Kommunikation verschwinden. Verwiesen wird auf die Auffassung des Deutschen Rechtschreiberates, wonach die Verwendung der Sonderzeichen „derzeit“ rechtswidrig sei und nicht sichergestellt sei, dass solche Schreibweisen „allgemein verständlich sind“.
„Der Rat hat [...] die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.“
Während Sonderzeichen für die geschlechtergerechte Sprache abgelehnt werden, empfiehlt das Frauenministerium um Christine Lambrecht ausdrücklich, das „generische Maskulinum“ zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiere, wie bei „Kunde“ und „Kundin“. Ausgenommen werden nur juristische oder abstrakte Personen wie „Arbeitgeber“. Für zusammengesetzte Wörter wiederum wird ein „pragmatischer Umgang“ angeregt.
Lambrecht plädiert dafür, dass, wo immer möglich, ein neutrales Wort verwendet werden soll. Gehe das nicht, empfiehlt das Ministerium die Beidnennung.
Gender: Zurückhaltung bei Empfehlungen für Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag
Die Empfehlung thematisiert auch den Umgang mit Menschen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag, wobei hier die Schrift vage bleibe. Gehe es um gemischte Gruppen, sei die ausschließliche Nennung von weiblicher und männlicher Form „grundsätzlich annehmbar“, da der Anteil anderer Personen „sehr gering ist“, heißt es. Bei Stellenausschreibungen wird gleichwohl die Nutzung der Abkürzung (m/w/d) eingefordert.
Frauenministerin Christine Lambrecht leitet auch das Justizressort und hatte vor einem Jahr für Aufsehen gesorgt, als sie in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums ausschließlich die weibliche Form verwendete, also durchgehend von Arbeitnehmerinnen, Geschäftsführerinnen oder Verbraucherinnen die Rede war. Nach Widerstand des Innenministeriums war sie zurückgerudert, sodass das Gesetz schließlich als „männlich“ durchs Kabinett und den Bundestag ging. (ktho)