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EuGH: Polen und Ungarn scheitern mit Klagen - EU darf weiter Gelder kürzen

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Der Rechtsstaatmsechanismus sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen Missbrauch droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen haben dagegen geklagt.
Der Rechtsstaatmsechanismus sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen Missbrauch droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen haben dagegen geklagt. © Arne Immanuel Bänsch/dpa

Die EU darf Mitgliedsländern bei Rechtsstaatsverstößen Gelder kürzen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dieser sogenannte Rechtsstaatsmechanismus rechtens ist.

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH)* hat die Klagen von Polen* und Ungarn gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilte der EuGH am Mittwoch in Luxemburg.

Das im vergangenen Jahr eingeführte Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu kürzen, wenn deren Missbrauch droht. (Az. C-156/21 und C-157/21)

Rechtsstaatmechanismus der EU ermöglicht einfrieren der Zahlungen

Damit können Zahlungen gekürzt oder Mittel aus dem Strukturfonds eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen* und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken.

Der Rechtsstaatsmechanismus trat bereits zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft, wurde aber noch nicht angewandt. Die Mitgliedsstaaten hatten sich darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Der Gerichtshof urteilte nun, dass der Mechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grenzen der Zuständigkeit der EU im Einklang stehe. (dpa/afp) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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