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Wegweisendes EuGH-Urteil: Ungarn und Polen scheitern mit Klage - und wüten jetzt

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Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hält eine Rede im Europäischen Parlament.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hält eine Rede im Europäischen Parlament. © Jean-Francois Badias/dpa

Ungarn und Polen hatten gegen den neuen Rechtsstaatsmechanismus geklagt. Nun entschied der EuGH darüber. Die Länder sind empört über das Urteil.

Update vom 16. Februar, 11.40 Uhr: Was folgt aus dem grünen Licht für den EU-Rechtsstaatsmechanismus? EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem EuGH-Urteil Erwartungen nach baldigen Strafen gegen Ungarn oder Polen gedämpft. Die deutsche Politikerin unterstrich in einer ersten Stellungnahme am Mittwoch in Brüssel ihre Entschlossenheit zum Schutz des EU-Haushalts. Ihre Behörde werde nun aber erst einmal gründlich die Begründung des Urteils und mögliche Auswirkungen analysieren. In den kommenden Wochen werde man dann die Leitlinien zur Anwendung des Mechanismus beschließen.

Von der Leyen betonte, die Kommission habe seit Inkrafttreten der Verordnung vor einem Jahr die Lage in allen EU-Staaten beobachtet. Jeder Fall werde eingehend geprüft. „Wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln.“ Sie habe versprochen, dass kein Fall verloren gehen werde - und dieses Versprechen auch gehalten. Das Europaparlament fordert seit längerer Zeit, entschlossener als bisher gegen Ungarn und Polen vorzugehen.

Update vom 16. Februar, 11 Uhr: Polen und Ungarn haben empört auf die Abweisung ihrer Klagen gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus reagiert (siehe Update vom 16. Februar, 10.15 Uhr). Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stelle einen „Angriff auf unsere Souveränität“ dar, erklärte der polnische Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. „Polen muss seine Demokratie gegen die Erpressung verteidigen, die darauf abzielt, uns unser Recht auf Selbstbestimmung zu nehmen.“ Die ungarische Justizministerin Judit Varga nannte das Urteil eine „politische Entscheidung“. Sie sei ein „lebendiger Beweis dafür, dass Brüssel seine Macht missbraucht“, erklärte sie auf Facebook.

EuGH hat entschieden: Grünes Licht für EU-Rechtsstaatsmechanismus

Update vom 16. Februar, 10.15 Uhr: Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Ländern für rechtens erklärt (siehe Update vom 9.45 Uhr). Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten den Weg für die Anwendung des sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus frei. Damit dürfen Ländern - in einem letzten Schritt - EU-Mittel gekürzt werden.

Polen und Ungarn sehen sich besonders im Fokus und klagten deshalb vor dem EuGH. Die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus auslöst. Ob und wie schnell die EU-Kommission den Mechanismus nun auslöst, ist unklar. Zum einen muss sie unter Berücksichtigung des Urteils noch die Leitlinien zur Anwendung des Instruments fertigstellen. Hinzu kommen politische Erwägungen: Polen ließ zuletzt vorsichtige Signale einer Annäherung an Brüssel erkennen. In Ungarn steht Anfang April die Parlamentswahl an. Sollte die EU-Kommission zuvor den Rechtsstaatsmechanismus auslösen, könnte dies als Einmischung in den Wahlkampf verstanden werden

Update vom 16. Februar, 9.45 Uhr: Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten damit den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Dies ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen.

Rechtsstaatsmechanismus: EuGH fällt Urteil

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Februar 2022 bei einer Pressekonferenz im EU-Hauptquartiert in Brüssel.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) © Johanna Geron/dpa

Erstmeldung vom 16. Februar: Luxemburg - Polen und Ungarn passt die neue Richtschnur gar nicht. Nun entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Mittwoch, 9.30 Uhr, über den neuen EU-Rechtsstaatsmechanismus. Es geht nicht nur um Prinzipien, sondern auch um viel Geld.

Das im vergangenen Jahr eingeführte Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu kürzen, wenn deren Missbrauch droht. Polen unter Ministerpräsident Andrzej Duda und Ungarn unter Ministerpräsident Viktor Orban hatten zuvor dagegen geklagt. Sie könnten als erste Länder von dem Prinzip betroffen sein.

EuGH-Urteil: Werden Rechtsstaatsverstöße bald teuer?

Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen* (CDU*) wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus nutzt. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Sommer 2020 vor, mit der man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht hat, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Sollte der EuGH Polens und Ungarns Klagen abweisen, könnte die EU-Kommission Verfahren einleiten. Es könnten Zahlungen gekürzt oder Mittel aus den Strukturfonds eingefroren werden.

Solche Sanktionen sind möglich, wenn Mitgliedstaaten gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken. (AFP/dpa/frs) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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