Eingeleitet hatte die Behörde von Ursula von der Leyen das Verfahren nach dem sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus bereits im April. Dieser ist seit Anfang 2021 in Kraft und soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben. Entscheidend dabei ist, dass durch die Defizite ein Missbrauch von EU-Geldern droht.
Weil Polen und Ungarn sich besonders im Fokus des Instruments sehen, hatten beide vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen geklagt. Dieser wies die Klagen im Februar jedoch ab. Beide Staaten bekommen jährlich Milliarden aus dem Gemeinschaftsbudget.
Ungarn hatte gegenüber der EU-Kommission zuletzt etwas Kompromissbereitschaft gezeigt, räumte die Bedenken der Behörde aber nicht aus. Deshalb leitete sie nun den nächsten Schritt in dem Rechtsstaatsverfahren ein. Zudem blockiert die Behörde derzeit mehrere Milliarden Euro an Corona-Hilfen für Ungarn. Es ist das einzige Land, das sich bislang nicht mit der EU-Kommission auf einen Plan für die Verwendung des Geldes einigen konnte. (dpa)