Lauterbach und Buschmann machen Weg frei für Maskenpflicht-Comeback: Die neuen Corona-Regeln im Überblick
Neue Corona-Regeln: Lauterbach und Buschmann einigten sich auf drei Stufen – Regeln im Bund, optionale Länder-Bestimmungen und Maßnahmen bei „konkreter Gefahr“.
Berlin - Corona-Kompromiss erzielt: SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der jüngst von einer Covid-„Katastrophe“ im Herbst warnte, einigte sich mit FDP-Justizminister Marco Buschmann auf künftige Corona-Regeln. Mit dabei: unter anderem die Rückkehr zur Maskenpflicht sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Lockdowns sollen aber der Vergangenheit angehören.
Buschmann sprach von den „drei V“: Vorbereitung, Verhältnismäßigkeit, vulnerable Personen schützen. Die Bundesregierung nähme die Pandemie weiter ernst, wolle aber gleichzeitig „vor allem die Grundrechte“ wahren. Deshalb werde es keine Lockdowns und Ausgangssperren geben. Lauterbach nannte das Ziel, „besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet“ zu sein. Ein Überblick über die Maßnahmen, die ab 1. Oktober gelten sollen.
- Maskenpflicht in Flugzeugen und im Fernverkehr
- Masken- und Testnachweispflicht: für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
Corona-Regeln ab Herbst: Diese Maßnahmen können die Länder „optional“ einführen
Diese beiden Maßnahmen gelten bundesweit. Nicht gerüttelt werde übrgens an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte sowie an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hieß es. Ferner haben die Länder Möglichkeiten, weitere Regeln einzuführen. Dazu zählen „optional“:
- Maskenpflicht in Bus und Bahn.: Dadurch wäre die Maskenpflicht auch im Regionalverkehr gültig.
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen: Hier wird es teils etwas kompliziert. Es gilt eine Ausnahme bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie in der Gastromonie. Hier entfällt die Maskenpflicht für Menschen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ebenso wie generell für Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.
- Maskenpflicht in Schulen: ab dem fünften Schuljahr, „wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“. Diese Regel gilt für Lehrer und Schüler.
- Verpflichtende Tests in öffentlichen Einrichtungen: Dazu zählen Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern.
Corona-Regeln ab Herbst: Diese Maßnahmen gelten bei „konkreter Gefahr“
Gesundheits- und Justizministerium beschreiben diese Maßnahmen als „optional“. Sollte das Gesundheitssystem angesichts steigender Fälle auf den Intensivstationen überlastet werden, gibt es weitere Möglichkeiten. Dazu muss „eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen“ festgestellt werden.
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen: Bei Innenräumen sowie draußen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht.
- Mindestabstand: 1,5 Meter im öffentlichen Raum.
- Personenobergrenzen: Für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Verpflichtende Hygienekonzepte: Hier geht es um die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte oder Lüftungskonzepte. Die Regel gilt für Arbeitsstellen, öffentliche Veranstaltungen oder Sportvereine.
Corona-Kompromiss: Neue Regeln nach Streit zwischen SPD und FDP
Die Bundesregierung war sich zuletzt uneins über den künftigen Corona-Kurs. Mittendrin auch Kassenärztechef Andreas Gassen, der sich öffentlich mit Lauterbach zankte. Gassen sagte am 22. Juli, es gebe „derzeit keine Anzeichen“ für eine Corona-Welle im Herbst. Die Ampel drohte im Corona-Regel-Dschungel in zwei Lager zu verfallen: Regelverschärfer und Maßnahmenkritiker. SPD-geführtes Gesundheitsministerium gegen FDP-geführtes Justizministerium. Nun scheinen die Differenzen beigelegt. Beide Parteien bewerten die jetzt erfolgte Einigung vorerst als Erfolg.
Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Ende September wäre das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung ausgelaufen. Die Änderungen sollen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebaut werden, dazu will die Regierung voraussichtlich am 24. August eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschließen. Dann ist der Bundestag am Zug. Deutschland bleibt damit wohl ein Land mit strengeren Corona-Regeln als anderswo. (as)