Anklage fordert Haft für Uli Hoeneß

München - Das Landgericht wird wohl am Donnerstag ein Urteil gegen Uli Hoeneß fällen. Die Anklage fordert mehr als fünf Jahre Haft für den Bayern-Präsidenten, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat am vierten Verhandlungstag im Steuer-Prozess gegen Uli Hoeneß eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung des Präsidenten des FC Bayern München beantragte dagegen die Einstellung des Verfahrens - oder eine Bewährungsstrafe für den Fall, dass das Gericht die Selbstanzeige von Hoeneß wegen Steuerhinterziehung aufgrund „formaler Fehler“ als unwirksam ansieht.
In den abschließenden Plädoyers ging es wie erwartet um die Wirksamkeit der Selbstanzeige, die Hoeneß am 17. Januar 2013 beim Finanzamt Rosenheim eingereicht hatte. Selbst Verteidiger Hanns Feigen räumte „formale Mängel“ ein, er gestand zu, dass es eine „knappe Verfehlung“ bei der Erstellung und damit auch „bei der Wirkung“ gegeben habe. „Die Situation war hektisch“, erklärte er, „man hätte die Anzeige vollständig machen können.“
Von der Staatsanwaltschaft waren Hoeneß zunächst nur die Hinterziehung von 3,545 Millionen Euro Steuern sowie die unrechtmäßige Einreichung von Verlustvorträgen in Höhe von 5,5 Millionen Euro vorgeworfen worden. Die nunmehr geschätzte Summe der hinterzogenen Steuern beläuft sich nach Übereinstimmung aller Prozessbeteiligten allerdings auf 27,2 Millionen Euro. Diese müsste Hoeneß in jedem Fall noch nachzahlen, womit sich seine Zahlungen an die Staatskasse inklusive Verzugszinsen und Sonstigem auf rund 48 bis 50 Millionen Euro erhöhen würden.
Hoeneß' Anwalt Feigen betonte in seinem 50-minütigen Plädoyer, die Motive für die Steuerhinterziehung durch seinen Mandanten seien „unerheblich“, vielmehr gehe es „nur um die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit“. Darüber hinaus, betonte er, hätten alle Beträge, die in den Tagen des Prozesses zur Sprache gekommen seien, schon aus den ursprünglichen Unterlagen herausgelesen werden können. Insofern könne nicht die Rede davon sein, dass Hoeneß die Weitergabe von Informationen verschleppt habe.
Während Staatsanwalt Achim von Engel die Selbstanzeige als „schnell zusammengebastelt“ sowie als „Schnellschuss“ bezeichnete, der nur unter dem Druck einer drohenden Veröffentlichung durch das Magazin Stern entstanden sei, behauptete Hoeneß' Anwalt: Es habe überhaupt keine Rolle zu spielen, dass es Stern-Recherchen gegeben habe. Die Tat sei nicht entdeckt gewesen, „nur wenn der Täter entdeckt wird, kann die Tat erkannt sein“.
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Von Engel wollte sich mit diesem Punkt auch nicht zu lange aufhalten und hielt Hoeneß vor, neben der nicht korrekt abgegebenen Selbstanzeige diese auch nicht wie vereinbart umgehend mit weiteren Unterlagen ergänzt zu haben. Erst am 5. März hätten Daten vorgelegen, welche die Angaben aus der Selbstanzeige „real“ machten. Bislang seien Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft „nach wie vor auf Schätzungen angewiesen“.
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Von Engel warf Hoeneß, der die Ausführungen des Staatsanwalts mit zusammengepressten Lippen verfolgte, in vier von sieben Punkten der Anklage einen „besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung“ vor. Hoeneß habe, so von Engel weiter, mit „grobem Eigennutz“ gehandelt, als er die Steuern hinterzogen habe, er habe in der Tat eine „kriminelle Energie“ offenbart. Besonders wichtige Gründe für eine Minderung der Bestrafung sah er nicht.
Hoeneß selbst hatte das letzte Wort. Er schloss sich dem Plädoyer seines Anwalts an, sagte: "Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können."
sid/dpa