Waldbrände in Europa: Kann ich meinen Urlaub stornieren?
Die Waldbrände wüten in vielen Teilen Europas. Das betrifft vor allem beliebte Urlaubsregionen. Doch was tun, wenn man deshalb nicht mehr hin will?
Viele Gegenden in den südlichen Ländern Europas sind von verheerenden Waldbränden betroffen. Feuerwehrleute und Rettungskräfte arbeiten unermüdlich, um sie einzudämmen. Doch es ist schwierig, zumal die Temperaturen in Spanien, Frankreich und Griechenland Hitzerekorde von bis zu 40 Grad Celsius erreichen. Darüber hinaus heizen Wind und die anhaltende Dürre die katastrophale Lage weiter an. Aus diesem Grund machen sich viele Touristen, die dort ihren Sommerurlaub geplant haben, Sorgen, ob auch ihre Ferienregion betroffen ist. Und wenn ja, was tun? Wenn ich den Urlaub präventiv storniere, bekomme ich dann mein Geld zurück?
Waldbrände in Europa: Kann ich meinen Urlaub stornieren?
Schließlich fühlen sich einige nicht wohl bei dem Gedanken, am Strand oder Pool zu liegen, wenn man weiß, dass Waldbrände um einen herum wüten. Das kann schließlich auch gefährlich enden. Hinzu kommt das Flugchaos an vielen europäischen Flughäfen. Flüge werden storniert, Passagiere müssen stundenlang im Flugzeug oder am Airport selbst ausharren.

Aktuell sind tatsächlich beliebte Urlaubsregionen in Südeuropa von Brandherden betroffen. Diese sind wie folgt (Stand: 20. Juli 2022):
Land | Brandherde |
Frankreich | Südfranzösische Atlanktikküste |
Spanien | Regionen Kastilien und León sowie Galicien |
Italien | Toskana sowie Sardinien und Sizilien |
Griechenland | Kreta |
Wer sich einen visuellen Überblick verschaffen möchte, kann diese unter anderem über eine interaktive Karte des sogenannten „Copernicus Programms“ der Europäischen Union (EU) nutzen. Dieses nutzt Temperaturmessungen von Satelliten, um die Feuer lokalisieren zu können.
Grundsätzlich gilt folgendes: Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, haben Sie bessere Karten als Individualreisende. Oftmals steht bei den Angeboten dabei, dass sie ihre Reise bis kurz vor Abreise noch (kostenlos) stornieren können. Wenn nicht, sollte es auch möglich sein, ohne Gebühren zu stornieren, wenn Ihre Reise auf absehbare Zeit durch außergewöhnliche sowie gefährliche Umstände beeinträchtigt wird. Waldbrände in der Nähe des gebuchten Hotels sind definitiv ein Grund dafür sowie auch politische Gefahren und Ausbrüche gefährlicher Krankheiten im Land. Rechtsanwalt Roosbeh Karimi aus Berlin erklärt allerdings gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) dass Rekordtemperaturen allein nicht dazu zählen.
Waldbrände in Europa: Pauschalreisende haben es leichter zu stornieren
Was aber, wenn der Urlaub erst in ein paar Wochen ansteht? Dann ist es nicht so einfach. Wochen im Voraus lässt sich die Frage nicht beantworten, ob bis dahin die Feuer gelöscht sind. Darüber hinaus muss auch die eigene Urlaubsregion betroffen sein. Es gibt also kein Recht auf eine kostenlose Stornierung, Sie können allenfalls kurzfristig stornieren. Individualreisende müssen sich hingegen selbst darum kümmern, wie sie nach Hause kommen oder sich um eine Ersatzunterkunft bemühen.
Was tun, wenn ein Brand im Feriengebiet mitten im Urlaub ausbricht? Auch hier haben Pauschalreisende wieder bessere Karten. Diese können entweder den Vertrag kündigen, indem Sie den Reiseveranstalter darüber informieren und nach Hause fahren. Alternativ können sie bleiben, aber eine Preisminderung verlangen. Das sollten Sie auch in Anspruch nehmen, darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen ausdrücklich hin sowie sich die Reisekündigung per E-Mail nochmal bestätigen zu lassen.
Waldbrände in Europa: Wenn sie plötzlich ausbrechen
Wer allerdings aufgrund einer Notsituation schnell abreisen muss und keine Zeit mehr hat, es dem Reiseveranstalter zu melden, bleibt nicht auf den Kosten sitzen. Stattdessen können Sie alle Quittungen, etwa für Tickets für die Ab- und Heimreise sowie den ausgefallenen Resturlaub vom Veranstalter erstatten lassen. Schicken Sie ihm dazu am Ende per E-Mail alle anfallenden Rechnungen zu, so die Verbraucherzentrale Bremen weiter. Individualreisende hingegen müssen weder für Flug noch Unterkunft zahlen, wenn die Urlaubsregion aus Gefahrengründen gesperrt ist. Ist die Unterkunft allerdings zugänglich und man will dennoch die Reise stornieren, hat man nur die Möglichkeit, den Anbieter selbst zu kontaktieren und es mit ihm abzusprechen.