Ostsee-Urlaub geplant? Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Viele Deutsche haben in den kommenden Monaten einen Ostsee-Urlaub geplant. Aktuell gelten hier einige Corona-Maßnahmen – die teils auch noch länger bestehen könnten.
Die Ostsee ist auch 2022 eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen*, wie kürzlich eine Analyse des Ferienhaus-Portals HomeToGo ergab. Der geplante „Freedom Day“ zum 20. März stellte zudem gelockerte Corona-Regeln für Reisende in Aussicht. Mittlerweile sind einige Bundesländer aber wieder zurückgerudert. Was daher aktuell an der Ostsee gilt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Corona-Regeln an der Ostsee: Das gilt für Schleswig-Holstein
Wer in Deutschland an der Ostsee Urlaub machen will, kann diesen entweder in Schleswig-Holstein oder in Mecklenburg-Vorpommern genießen. In den beiden Bundesländern herrschen jedoch unterschiedliche Corona-Regeln. So hat Schleswig-Holstein als einziges Bundesland die vom Bund geplanten Lockerungen zum 20. März umgesetzt. Daher entfällt nun die 2G- und 3G-Regel in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens – darunter Hotels und Restaurants. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz braucht es außerdem bis auf in Bussen und Bahnen sowie Gesundheitseinrichtungen keine Maskenpflicht mehr. Somit können Ostsee-Urlauber in Schleswig-Holstein geradezu ohne Einschränkungen ihren Aufenthalt genießen. Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sind entfallen.
Ostsee-Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern – Verlängerung der Corona-Maßnahmen
Anders sieht es jedoch in Mecklenburg-Vorpommern aus. Das Bundesland weist mit einem Wert von 2.462,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern aktuell bundesweit die höchste 7-Tage-Inzidenz auf. „Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach einer Kabinettssitzung. Daher hat man sich entschlossen, von der Übergangsregelung bis zum 2. April Gebrauch zu machen. Bis dahin soll weiterhin die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenbereichen und im öffentlichen Nahverkehr sowie die 3G-Regel in Gastronomien, im Tourismus und bei Veranstaltungen gelten. Die Option für 2G-Regeln soll vorerst ebenfalls bestehen bleiben.
Mecklenburg-Vorpommern will von „Hotspot-Regelung“ Gebrauch machen
Darüber hinaus möchte Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 2. April um weitere drei Monate verlängern. „Wir werden ganz MV als Hotspot erklären“, sagte Patrick Dahlemann (SPD), Chef der Staatskanzlei, am Donnerstag gegenüber der Ostsee-Zeitung. Damit bezieht er sich auf die „Hotspot-Regelung“, die laut Gesetz bei einem besonders hohen Infektionsgeschehen umsetzt werden kann. Mit ihr können Länder in betroffenen Regionen verschärfte Zugangsbeschränkungen und Maskenpflichten beschließen. Die Zusage für die Verlängerung der Schutzmaßnahmen habe Dahlemann sich bereits beim Bundesjustizminister eingeholt. Urlauber müssten sich dann darauf einstellen, dass noch mindestens bis Ende Juni eine Maskenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern gilt. „Die Maske ist das wirksamste Mittel, das wir haben“, so Dahlemann. Zunächst muss aber noch der Landtag darüber entscheiden, ob die „Hotspot-Regelung“ für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten soll. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.