Mecklenburg-Vorpommern mit 2Gplus-Regel: Was Ostsee-Touristen beachten müssen

Wer aktuell einen Urlaub an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern verbringen will, muss sich an strenge Corona-Regeln halten – auch Geimpfte und Genesene sind betroffen.
Nachdem die Corona-Ampel in Mecklenburg-Vorpommern erst vor Kurzem die Warnstufe „orange“* erreicht hat, lag sie nun drei Tage in Folge auf „rot“. Die Ampel orientiert sich an der Auslastung der Krankenhäuser, der Intensivstationen durch Corona-Patienten und der aktuellen 7-Tage-Inzidenz. Diese liegt derzeit bei einem Wert von 417,7 (Stand: 2. Dezember 2021), wie das RKI meldet. Daher gelten seit dem 1. Dezember landesweit strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Auch Ostsee-Touristen sind davon betroffen.
Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern: 2Gplus-Regel in Hotels und Gastronomien
Mit Inkrafttreten der strengeren Corona-Maßnahmen dürfen Tourismusbetriebe nur noch Geimpfte und Genesene mit zusätzlich negativem Test aufnehmen – es gilt also die 2Gplus-Regel. Der Test ist bei der Anreise vorzulegen und muss anschließend alle drei Tage wiederholt werden. Wer in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung ohne Gemeinschaftseinrichtung unterkommt, braucht nur bei der Anreise einen tagesaktuellen Test. Ausnahmen von der 2Gplus-Regel gibt es für Geschäftsreisende oder medizinisch sowie „sozialethisch erforderliche“ Aufenthalte. Dann dürfen auch Ungeimpfte mit einem täglichen Test in Hotels und Herbergen unterkommen.
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Für Besuche in Innenbereichen von Gastronomien sowie auf Messen oder in Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos oder Fitnessstudios müssen Besucher ebenfalls einen 2Gplus-Nachweis vorlegen. Generell gilt aber eine Ausnahme von der Regel für Kinder unter 7 Jahren sowie Kinder zwischen 7 und 11 Jahren, wenn sie negativ getestet sind. Bei Schülern reicht außerhalb der Ferienzeiten die Vorlage des Schülerausweises, da in der Schule regelmäßige Tests stattfinden.
Kontaktbeschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern
Abgesehen davon herrscht in Mecklenburg-Vorpommern auch im Einzelhandel die 2G-Regel. Eine Ausnahme bilden Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Mit der Warnstufe „rot“ gelten zudem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Private Treffen in Innenräumen sind nur noch mit maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten erlaubt. Im Freien ist die Anzahl auf zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte erlaubt. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
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Im benachbarten Schleswig-Holstein gilt in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben bisher die 2G-Regel ohne Testpflicht für Geimpfte und Genesene. Geschäftsreisenden ist die Unterkunft im Rahmen der 3G-Regel erlaubt. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.