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Mecklenburg-Vorpommern als Corona-Hotspot: Was das für den Ostsee-Urlaub bedeutet

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Von: Franziska Kaindl

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Fischerboote am Strand von Ahlbeck an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern.
Fischerboote am Strand von Ahlbeck an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern. © Ronald Krumbholz/Imago

Mecklenburg-Vorpommern hält weiterhin an vielen Corona-Maßnahmen fest. Was Ostsee-Urlauber jetzt beachten müssen.

Auch in diesem Jahr ist Urlaub an der Ostsee bei vielen Deutschen wieder hoch im Kurs*. Wer seinen Aufenthalt aber im östlichen Teil in Mecklenburg-Vorpommern plant, muss sich weiterhin an strengere Corona-Maßnahmen halten. Das Bundesland ist zusammen mit Hamburg das Einzige, welches von der Hotspot-Regelung Gebrauch macht.

Mecklenburg-Vorpommern gilt als Corona-Hotspot

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am 29. März nach einer Kabinettssitzung. Daher machte die Landesregierung schon früh deutlich, die Hotspot-Regelung einsetzen zu wollen. Zudem wies die Ministerin darauf hin, dass die hohen Fallzahlen in Teilen zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen würden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat daher eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen, die am 1. April die bisherige Verordnung mit den Übergangsregelungen ablöste. „Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen“, so Drese.

Die 7-Tage-Inzidenz lag letzten Dienstag bei 2.119 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Mittlerweile ist sie auf 1.807,4 gesunken und das Saarland hat Mecklenburg-Vorpommern als Bundesland mit höchster Inzidenz überholt (7-Tage-Inzidenz: 2.112,1, Stand: 4. April).

Corona-Hotspot: Diese Regeln gelten für den Ostsee-Urlaub

Dass Mecklenburg-Vorpommern als Corona-Hotspot gilt, hat auch Auswirkungen für Ostsee-Urlauber im Bundesland. Die Landesverordnung sieht unter anderem eine 3G-Regel in Gastronomien und Beherbergungsbetrieben vor. Somit ist der Zutritt weiterhin nur mit einem Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis erlaubt. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in öffentlichen Innenbereichen. Auch im Außenbereich wird sie dringend empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Welche Maßnahmen im Detail gelten, sehen Sie in der Tabelle:

3GMaskenpflicht
InnenbereichAußenbereichInnenbereichAußenbereich
Einzelhandel, Wochenmärkte und GroßhandelNeinNeinJaNein
Körpernahe DienstleistungennJaNeinJaNein
FreizeitangeboteJaNeinJaNein
VeranstaltungenJaJaJaNein
VolksfesteJaNeinJaNein
Spezial- und JahrmärkteJaNeinJaNein
GastronomieJaNeinJaNein
BeherbergungJaNeinJaNein

„Gerade das Tragen einer Maske in den Innenbereichen ist eine einfache, aber gute Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von Infektionen. Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn auch ihr Gegenüber eine Maske trägt“, erklärte Gesundheitsministerin Drese. Am 5. April soll bei einer Sitzung darüber beraten werden, ob Veränderungen an den Schutzmaßnahmen vorgenommen werden sollten.

Bundesländer zeigen sich skeptisch gegenüber der Hotspot-Regelung

Die Neuerungen im Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass strengere Corona-Maßnahmen fortan nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn eine Ausbreitung einer gefährlichen Virusvariante festgestellt oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten erwartet wird. Wo dies nicht der Fall ist, gelten nur noch Basisschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht in Krankenhäusern. Viele Bundesländer sehen allerdings davon ab, die Hotspot-Regelung anzuwenden – Hintergrund ist überwiegend die Rechtsunsicherheit, wie ZDFheute auf Nachfrage bei den Ministerien erfahren hat. Im Gesetz würden keine Schwellenwerte oder Definitionen dafür genannt werden, ab wann eine Region als Hotspot eingestuft werden könnte. In Hamburg haben AFD und FDP bereits Klagen angekündigt, nachdem sich die Hansestadt zum Hotspot erklärt hatte. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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