Mindestlohn in der Ausbildung: So viel Geld verdienen Azubis 2021

Seit 1. Januar 2020 erhalten Auszubildende in Deutschland einen Mindestlohn. Wir zeigen, wie hoch das Gehalt von Azubis 2021 mindestens ausfällt und wer einen Anspruch darauf hat.
Wie viel Auszubildende in Deutschland verdienen, legen Arbeitgeber* und Gewerkschaften fest. Eine Lohnuntergrenze gab es für Lehrlinge in der Vergangenheit nicht. Doch das hat sich mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) geändert, in dessen Rahmen ein Mindestlohn für Azubis eingeführt wurde.
Mindestlohn in der Ausbildung – Gehaltstabelle:
Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind seit 1. Januar 2020 verpflichtet, ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zu zahlen. Die Höhe ist für das erste Lehrjahr gesetzlich festgelegt und erhöht sich in den darauffolgenden Lehrjahren um einen bestimmten Prozentsatz. Wie hoch der Mindestlohn für Lehrlinge tatsächlich ausfällt, hängt vom Jahr des Ausbildungsstarts ab:
Ausbildungsstart | Mindestvergütung pro Monat (brutto) im 1. Lehrjahr |
---|---|
2020 | 515 Euro |
2021 | 550 Euro |
2022 | 585 Euro |
2023 | 620 Euro |
Quelle: Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ab dem Jahr 2024 soll es eine Formel geben, an der sich der Mindestlohn in der Ausbildung orientiert. Der genaue Wert wird dann vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Allerdings muss man dabei beachten, dass bei der Ausbildungsvergütung immer der Tarifvertrag Vorrang hat, auch wenn das bedeutet, dass die Vergütung dann niedriger ausfällt, als im Mindestlohn für Auszubildende vorgesehen.
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Mindestlohn in der Ausbildung: So viel verdienen Azubis, die 2021 starten
Der Mindestlohn erhöht sich nach dem ersten Lehrjahr um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz. So erhöht sich das Gehalt von Azubis im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, im 3. Lehrjahr um 35 Prozent und im 4. Lehrjahr (soweit es vorgesehen ist) um 40 Prozent. Berufseinsteiger, die im Jahr 2021 ihre Ausbildung beginnen, erwarten mindestens folgende Entgelte:
Ausbildungsstart 2021 | Mindestvergütung pro Monat (brutto) |
1. Lehrjahr | 550 Euro |
2. Lehrjahr | 649 Euro (18 Prozent mehr als im 1. Lehrjahr) |
3. Lehrjahr | 742,50 Euro (35 Prozent mehr als im 1. Lehrjahr) |
4. Lehrjahr | 770 Euro (40 Prozent mehr als im 1. Lehrjahr) |
Quelle: Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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Ältere Auszubildende gehen beim Mindestlohn leer aus
Der Mindestlohn für Auszubildende ist eine gute Sache, doch viele Auszubildende gehen leer aus. Die Mindestvergütung gilt nur für diejenigen, die ihre Ausbildung ab dem Jahr 2020 begonnen haben. Das Gesetz ist nicht auf bereits geschlossene Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Die gute Nachricht: Wer seine Ausbildung abgeschlossen hat, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der höher als die Mindestvergütung für Azubis ausfallen dürfte. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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Quellen: Berufsbildungsgesetz (BBiG), Informationsportal für Arbeitgeber, arbeitsrechte.de