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Skiurlaub in Österreich, Italien, Schweiz: Was jetzt gilt

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Von: Matthias Schneider

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PCR-Tests, Quarantäne und Formulare: Diese Einreiseregeln gelten jetzt für Österreich, Italien einschließlich Südtirol oder die Schweiz.

München - Mit der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante verschärfen viele Urlaubsländer ihre Einreisebestimmungen. Für Reisende gibt es dabei viel zu beachten. Wichtig hierbei: Alle genannten Corona*-Bestimmungen waren gestern aktuell, können sich aber kurzfristig ändern. Für Reisen zu einem deutlich späteren Zeitpunkt sollten Urlauber noch einmal die Website des Auswärtigen Amtes konsultieren. 

Einreisebestimmungen in Österreich

Die Alpenrepublik Österreich hat seit Sonntag strengere Einreiseregeln*. Gleichzeitig dürfen in dieser Woche Hotels und Gastronomie wieder öffnen, um den Skitourismus anzukurbeln. Après-Ski-Lokale und Bars bleiben jedoch zu. Die Einreisebestimmungen hat das österreichische Ministerium für Tourismus unserer Zeitung erläutert.

Erwachsene

Für die Einreise gilt die 2G-plus-Regel, das heißt geimpft oder genesen und ein PCR-Test, der jünger als 72 Stunden ist. Eine Booster-Impfung entbindet vom Moment des Stichs an von der Testpflicht. Wichtig für die Rückkehr: Weil Österreich als Hochrisikogebiet gilt, müssen Heimkehrer sich in Quarantäne begeben, aus der sie sich frühestens nach fünf Tagen heraustesten können. Geimpfte oder Genesene können die Quarantäne jedoch faktisch umgehen, indem sie über das Portal www.einreiseanmeldung.de die entsprechenden Nachweise hochladen. Ein Nachweis über die Anmeldung im Portal muss beim Grenzübergang mitgeführt werden.

Jugendliche

Für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren gibt es mit dem sogenannten Holiday-Ninja-Pass einen gleichwertigen Ersatz für den 2G-Nachweis. Das entsprechende Dokument kann man sich im Internet herunterladen (www.sichere-gastfreundschaft.at/holiday-ninja-pass). Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen zu jedem Zeitpunkt ihres Aufenthalts in Österreich getestet sind. Vorgeschrieben sind drei Tests in fünf Tagen, davon mindestens zwei PCR-Tests. Hierbei haben Antigen-Schnelltests eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden, PCR-Tests halten 72 Stunden. Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt der Probenentnahme. Sollte ein PCR-Test wegen einer Untersuchungsdauer von mehr als 24 Stunden nicht vorgezeigt werden können, reicht im Ausnahmefall auch ein Schnelltest. Dieser Umstand muss aber „glaubhaft gemacht“ werden, wie das österreichische Sozialministerium schreibt.

Wichtig: Einmalimpfungen mit dem Impfstoff Johnson&Johnson werden nur noch bis zum 3. Januar 2022 akzeptiert, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Kinder

Reisende unter 12 Jahren sind von der 2G- und Testpflicht in Österreich ausgenommen. Wichtig: Das gilt jedoch nicht für die Heimreise. Zwar müssen Kinder bei der Einreise nicht angemeldet werden, sich ungeimpft und ungenesen aber in Quarantäne gehen. Diese endet nach fünf Tagen automatisch.

Pendler

Für beruflich in Österreich Tätige gelten nur die 3G-Regeln.

Corona-Regeln in Südtirol und ganz Italien

In Südtirol und ganz Italien gelten strengere Regeln* als in Österreich, wie das deutsche Auswärtige Amt schreibt.

Erwachsene

Bis zum 15. Januar müssen alle EU-Bürger bei der Einreise einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Alternativ ist auch ein 24 Stunden alter Antigentest möglich. Zudem ist das digitale Einreiseformular Pflicht (im Internet unter app.euplf.eu). In Ausnahmefällen darf das Dokument in Papierform vorgezeigt werden. Für Ungeimpfte und Ungenesene lohnt sich die Reise kaum: Sie müssen sich trotz Test nach ihrer Ankunft für fünf Tage in Quarantäne begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde informieren und anschließend erneut einen Molekular- oder Antigentest vorweisen. Wichtig: Der Impfnachweis darf nicht älter als neun Monate sein und gilt 14 Tage nach der zweiten Impfung. Das Dokument muss in englischer Sprache vorliegen. Der Genesenennachweis darf nicht älter als sechs Monate sein.

Jugendliche

Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren müssen in Italien* ebenfalls einen der genannten Tests vorlegen. Reisen sie in Begleitung eines geimpften oder genesenen Erwachsenen, müssen sie nicht in Quarantäne.

Kinder

Urlauber unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Einreiseregeln für die Schweiz

Die Eidgenossen legen großen Wert auf PCR-Tests, verzichten aber auf Quarantänemaßnahmen, wie das Schweizer Bundesamt für Gesundheit bekannt gab.

Erwachsene

Alle Einreisenden müssen das Einreiseformular ausfüllen (Im Netz unter swissplf.admin.ch/formular) und einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigentest (jünger als 24 Stunden) vorweisen.

Reisende aus Bayern und Baden-Württemberg sind von der Testpflicht ausgenommen.

Urlauber aus Bayern und Baden-Württem sind außerdem von der Anmeldepflicht ausgenommen - sofern sie nicht per Bus oder Flugzeug einreisen.

Ungeimpfte und Ungenesene müssen zusätzlich zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise einen weiteren Test vornehmen und dies den jeweiligen Kantonsbehörden melden. Verbringt man weniger als sieben Tage in der Schweiz, entfällt die Pflicht zum zweiten Test.

Eine Quarantänepflicht gibt es in der Schweiz nur für Reisende aus Ländern mit einer „besorgniserregenden Virusvariante“. Derzeit sind davon keine Länder betroffen. Das kann sich jedoch ändern.

Wichtig: Die Schweiz gilt als Hochrisikogebiet, für die Heimkehr gelten dieselben Bedingungen wie für Österreich.

Kinder und Jugendliche

Kinder und unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, müssen aber auch über das Einreiseformular angemeldet werden.

Einreiseregeln für Spanien

Auf der iberischen Halbinsel ist die Einreise relativ unkompliziert möglich. Allerdings gibt es in den autonomen Gemeinschaften Katalonien, Valencia und Andalusien teilweise abweichende Bestimmungen, wie das deutsche Auswärtige Amt bekannt gab.

Erwachsene

Jeder Reisende muss das digitale Einreiseformular ausfüllen (www.spth.gob.es). Der dabei erzeugte QR-Code muss bei der Anreise vorgezeigt werden. Weil Deutschland in Spanien als Risikogebiet gilt, müssen Reisende zusätzlich einen Nachweis über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder eine Genesung (nicht älter als 180 Tage) mit sich führen. Alternativ werden auch Nukleinsäureamplifikationstests – dazu zählen auch PCR-Tests – und Antigentests akzeptiert. Erstere müssen jünger als 72 Stunden sein, letztere jünger als 48 Stunden. Wichtig für die Kanaren: Bei der Einreise aus Spanien müssen erneut Tests vorgelegt werden.

Kinder und Jugendliche

Unter 12 Jahren entfällt die Pflicht für den 3G-Nachweis.

Einreiseregeln für die USA

Die Einreise in die USA ist bis auf wenige Ausnahmen nur für Geimpfte möglich, wie das Auswärtige Amt schreibt. Jeder Reisende (über zwei Jahren) muss vor der Abreise einen gültigen Impfausweis vorlegen, sowie einen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als einen Tag sein darf.

Kinder unter 18 Jahren sind von der Impfpflicht ausgenommen, wie die amerikanische Gesundheitsbehörde Center of Desease Control auf ihrer Website schreibt. Vollständig geimpfte Urlauber, die innerhalb von 90 Tagen vor Reisebeginn genesen sind, müssen neben dem positiven Corona-Test auch ein ärztliches Attest über die vollständige Genesung vorlegen. *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA.

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