Erwachsene
Alle Einreisenden müssen das Einreiseformular ausfüllen (Im Netz unter swissplf.admin.ch/formular) und einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigentest (jünger als 24 Stunden) vorweisen.
Reisende aus Bayern und Baden-Württemberg sind von der Testpflicht ausgenommen.
Urlauber aus Bayern und Baden-Württem sind außerdem von der Anmeldepflicht ausgenommen - sofern sie nicht per Bus oder Flugzeug einreisen.
Ungeimpfte und Ungenesene müssen zusätzlich zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise einen weiteren Test vornehmen und dies den jeweiligen Kantonsbehörden melden. Verbringt man weniger als sieben Tage in der Schweiz, entfällt die Pflicht zum zweiten Test.
Eine Quarantänepflicht gibt es in der Schweiz nur für Reisende aus Ländern mit einer „besorgniserregenden Virusvariante“. Derzeit sind davon keine Länder betroffen. Das kann sich jedoch ändern.
Wichtig: Die Schweiz gilt als Hochrisikogebiet, für die Heimkehr gelten dieselben Bedingungen wie für Österreich.
Kinder und Jugendliche
Kinder und unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, müssen aber auch über das Einreiseformular angemeldet werden.
Auf der iberischen Halbinsel ist die Einreise relativ unkompliziert möglich. Allerdings gibt es in den autonomen Gemeinschaften Katalonien, Valencia und Andalusien teilweise abweichende Bestimmungen, wie das deutsche Auswärtige Amt bekannt gab.
Erwachsene
Jeder Reisende muss das digitale Einreiseformular ausfüllen (www.spth.gob.es). Der dabei erzeugte QR-Code muss bei der Anreise vorgezeigt werden. Weil Deutschland in Spanien als Risikogebiet gilt, müssen Reisende zusätzlich einen Nachweis über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder eine Genesung (nicht älter als 180 Tage) mit sich führen. Alternativ werden auch Nukleinsäureamplifikationstests – dazu zählen auch PCR-Tests – und Antigentests akzeptiert. Erstere müssen jünger als 72 Stunden sein, letztere jünger als 48 Stunden. Wichtig für die Kanaren: Bei der Einreise aus Spanien müssen erneut Tests vorgelegt werden.
Kinder und Jugendliche
Unter 12 Jahren entfällt die Pflicht für den 3G-Nachweis.
Die Einreise in die USA ist bis auf wenige Ausnahmen nur für Geimpfte möglich, wie das Auswärtige Amt schreibt. Jeder Reisende (über zwei Jahren) muss vor der Abreise einen gültigen Impfausweis vorlegen, sowie einen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als einen Tag sein darf.
Kinder unter 18 Jahren sind von der Impfpflicht ausgenommen, wie die amerikanische Gesundheitsbehörde Center of Desease Control auf ihrer Website schreibt. Vollständig geimpfte Urlauber, die innerhalb von 90 Tagen vor Reisebeginn genesen sind, müssen neben dem positiven Corona-Test auch ein ärztliches Attest über die vollständige Genesung vorlegen. *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA.