Rente wird bei Nebenjob nicht mehr gekürzt – Frührentner können aufatmen
Wer zur Frührente etwas hinzuverdient, musste bislang die Hinzuverdienstgrenze einhalten, um keine Rentenkürzung zu riskieren. Der Bundestag hat dies nun abgeschafft.
Viele Rentnerinnen und Rentner können ein Lied davon singen, dass das Geld im Alter nicht reicht. Da überrascht es nicht, dass einige trotz Austritt aus dem Berufsleben sich mit einem Nebenjob noch etwas zur Rente hinzuverdienen. Entweder um den Lebensstandard zu halten, oder um überhaupt über die Runden zu kommen und der drohenden Altersarmut – schließen Sie rechtzeitig die Rentenlücke – zu entgehen. Frauen in Westdeutschland bekommen beispielsweise durchschnittlich nur 800 Euro Rente. Wie viel Rente Deutschen im Europavergleich bleibt, erfahren Sie hier.
Bundestag beschließt: Künftig wird die Frührente bei einem Nebenjob nicht mehr gekürzt
Wer in Frührente gegangen ist und neben dem eigentlich wohlverdienten Ruhestand noch arbeiten geht, musste dabei bislang die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Genau das hat aber nun der Bundestag abgeschafft. In Zukunft sollen Frührentnerinnen und Frührentner ebenso wie Rentnerinnen und Rentner so viel verdienen können, wie sie wollen, ohne dass die Rente gekürzt wird, wie die Tagesschau berichtet.

Selbstverständlich müssen aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eigentlich schon in Rente sind, dennoch Steuern bezahlen. Es muss jedoch keiner mehr befürchten, dass das erwirtschaftete Geld dafür sorgt, dass die Frührente gekürzt wird und man dann im Grunde für lau gearbeitet hat.
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Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente bleibt bestehen, wird aber erhöht
Ein wenig anders sieht das hingegen bei Personen aus, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Der Bundestag hat dem Bericht der Tagesschau zufolge aber beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente zu erhöhen. Bisher durften Bezieherinnen und Bezieher nicht mehr als 6.300 Euro jährlich hinzuverdienen, damit die Erwerbsminderungsrente nicht gekürzt wurde. Im Einzelfall sollen nun aber Hinzuverdienstgrenzen von bis zu 34.500 Euro pro Jahr möglich sein.
Arbeiten trotz Frührente: Nebenjob muss der Rentenversicherung gemeldet werden
Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass Frührentnerinnen und Frührentner, die einem Nebenjob nachgehen, das der Deutschen Rentenversicherung melden müssen. Wenn Sie also beispielsweise im Juli einen Nebenjob antreten, müssen Sie der Rentenversicherung vorab schriftlich mitteilen, dass und wie viel Sie voraussichtlich von Juli bis Dezember hinzuverdienen werden. Am 1. Juli des Folgejahres teilen Sie der Rentenversicherung dann mit, wie viel Sie tatsächlich verdient haben