Stadt verbietet Werbung mit Graffiti

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    • 08.04.12
    • RheinMain
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Illegale Abdrücke auf Frankfurts Gehwegen

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Frankfurt – In der Frankfurter Töngesgasse finden sich mehrere aufgesprühte Turnschuhe auf dem Gehweg. Doch die Graffiti-Werbung ist illegal. Der gesprühte QR-Code der Kunsthalle Schirn vor einigen Wochen auf vielen Wegen in der Stadt war dagegen erlaubt.

© pöp

Ein Turnschuh, ein QR-Code oder Werbung für ein Auto: Nicht alle Graffitis auf dem Gehweg sind illegal.

Das sieht doch toll aus, davon könnte es noch mehr geben“, sagt eine Ladenbesitzerin, die direkt vor ihrem Geschäft einen Graffiti-Turnschuh auf dem Gehweg entdeckt hat. Doch die Stadt Frankfurt sieht das anders. „Sobald eines der Schablonen-Graffitis gemeldet wird, entfernt es die Stabstelle Sauberes Frankfurt“, sagt Gabriele Dehmer, Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Und der Verursacher muss zahlen. Ob für Turnschuhe oder Autos – wenn es sich um Werbung handelt, muss das „Kunstwerk“ weg. Anders war das bei einer Aktion der Kunsthalle Schirn. Diese ließ einen QR-Code auf die Bürgersteige sprühen. Er sollte Frankfurter mit dem Handy über eine Ausstellung informieren. Die Aktion war genehmigt, scheiterte aber an der schlechten Lesbarkeit. „Aktionen wie von der Schirn oder dem Frankfurter Zoo, die auch im Interesse der Stadt liegen, sind erlaubt“, sagt Dehmer. pöp

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