Weil er die eingeforderte Verkaufsprovision nicht zahlen wollte, ist ein Jurist aus Frankfurt vor das Stuttgarter Amtsgericht gezogen. Dieses wies das Ansinnen aber zurück, wie die Sex-Auktionsplattform am Donnerstag mitteilte. Der Kläger muss nun knapp 13 Euro bezahlen. Dazu kämen aber noch die Anwaltskosten des Unternehmens gesext.de und die Gerichtsgebühren, eine insgesamt knapp dreistellige Summe, sagte ein Gerichtssprecher.
Laut Urteil vom März kann sich der Kläger nicht auf ein Widerrufsrecht bei Freizeit-Dienstleistungen im Internet beziehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gesext.de besagen, dass derjenige die Verkaufsprovision in Höhe von 15 Prozent des Höchstgebots bezahlen muss, der für ein geplatztes Sex-Date verantwortlich ist. Er hätte sie nicht zahlen müssen, wäre die gemeinsame Nacht zustande gekommen. Der Fall sei “vom Rechtlichen her nicht einfach“ gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Für Verträge im Internet gebe es komplizierte Vorschriften (Az: 50 C 6193/11).
dpa


















