Landeskriminalamt warnt vor betrügerischen Phishing-Mails

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    • 08.04.12
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Vorsicht beim Surfen im Netz: Abzockwelle ebbt nicht ab

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Region Rhein-Main – Es rollt wieder eine Welle von Abzock-Mails durch Hessen. Obwohl die Maschen der Betrüger eigentlich bekannt sein müssten, fallen immer noch zu viele Gutgläubige auf die Online-Tricks herein. Von Dirk Beutel

© nh

Neue Variante des Bundespolizeivirus: Auch das Logo der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wird benutzt, um Geld von PC-Nutzern zu erpressen.

Betrüger lauern überall, und immer mehr davon im Internet. Gerade dort fallen den Gaunern immer wieder neue Maschen ein, um vertrauenswürdige Menschen hinters Licht zu führen. Im Grunde nichts Neues. Trotzdem warnt das Hessische Landeskriminalamt wieder vor einer neuen Welle von Phishing Mails und unseriösen Jobangeboten im Internet.

Phishing-Betrüger fälschen nicht nur E-Mails sondern ganze Internetseiten und haben damit einen Weg gefunden, um an vertrauliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern heran zu kommen. Meist sind die angeblichen Absender Banken oder sonstige Kreditinstitute: „Bitte verifizieren Sie Ihre Kreditkarte, um eine Sperrung zu verhindern“, "Bitte aktualisieren Sie Ihre Account-Informationen“ oder „Für Ihre Sicherheit“ lauten die Betreffzeilen in den Mails, die vermeintlich von Mastercard, Visa oder PayPal an die Kunden geschickt werden. „Der Trick funktioniert vor allem, wenn der Nutzer tatsächlich bei der jeweiligen Institution Kunde ist“, sagt Peter Lassek von der Hessischen Verbraucherzentrale. Auf diese Weise werden Passwörter, TAN- oder PIN-Nummern freiwillig den Betrügern in die Hände gespielt.

Auch bei unseriösen Jobangeboten kann Gutgläubigkeit schnell zu einem bösen Erwachen führen. Oftmals werden Jobs vorgegaukelt, mit denen man mit geringem Aufwand richtig Geld machen kann. Etwa als Finanzagent: Man stellt sein privates Bankkonto zur Verfügung, um eine größere Summe entgegenzunehmen und diese an eine Bank oder Person im Ausland zu überweisen. Allerdings können sich dadurch unbescholtene Bürger der Geldwäsche strafbar machen. Außerdem können die Opfer, von denen das überwiesene Geld stammt, zivilrechtliche Schritte unternehmen. „Vor allem Menschen, die sich in finanziellen Engpässen befinden, tappen in solche Fallen“, sagt Siegfried Wilhelm, Sprecher des Landeskriminalamtes.

Markus Wortmann, seit Anfang des Jahres Internetberater des Polizeipräsidiums Südosthessen weiß, dass die windigen Machenschaften per E-Mail noch immer ein weit verbreitetes Thema sind. Die Betrüger operieren bundesweit und verstreuen ihre Betrüger-Mails wahrlos über das Land.

"Es ist die ungesetzliche Tätigkeit enthüllt!"

Wortmann rät Betroffenen auf ihren gesunden Menschenverstand zu hören: „Kein seriöses Unternehmen verschickt E-Mails in denen nach persönlichen Daten gefragt wird.“ Besonders gefährlich sind an die Mail angehängte Links, die auf die Seite eines vermeindlichen Geldinstitutes führen. Wortmann: „Wenn man überhaupt keinen Bezug zu dem Absender hat, sollte man die Mail am besten einfach löschen. Auf keinen Fall öffnen oder darauf antworten

Besonders dreist ist der kursierende Bundespolizeivirus, den man sich überall im Netz einfangen kann. Er behauptet, auf dem heimischen Rechner strafbare Inhalte gefunden zu haben und sperrt den Computer, bevor ein Antivirenprogramm reagieren kann. Auf dem Bildschirm erscheint eine Warnung mit dem Logo der Bundespolizei und der Aufschrift: „Es ist die ungesetzliche Tätigkeit enthüllt!“ Gegen eine Zahlung über den elektronischen Bezahl-Dienst Ukash wird angeblich der Rechner wieder entsperrt. „Doch auch wenn man bezahlt hat, ändert sich nichts“, sagt Wortmann. 

Übrigens: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass gerade eine neue Variante der Schadsoftware im Umlauf ist, mit der Online-Kriminelle versuchen, Geld zu erpressen. Enthielten frühere Varianten die Logos des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei oder der GEMA, missbraucht die neue Variante die Logos des BSI und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

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