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Mannheim - Der Prozess gegen den Wetterfrosch Kachelmann wirft seine Schatten voraus: Seit Tagen veröffentlicht das Gericht Anweisungen für Medienvertreter und Besucher - meist handelt es sich um Verbote.

© dpa
Beim Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen.
Wer sich widersetzt, wird nicht eingelassen. Auch die Tiefgarage des Gerichts darf nicht benutzt werden. Bereits um 7.30 Uhr öffnet das Gericht seine Türen, um dem erwarteten öffentlichen Ansturm Herr zu werden. Um 9 Uhr beginnt dann der Prozess. Ähnlich streng wie für die Besucher sind die Vorschriften für die Presse. Die knapp 50 Journalistinnen und Journalisten, die zum Verfahren zugelassen wurden, dürfen weder Laptops noch Handys mit in den Verhandlungssaal nehmen. Nur einige speziell zugelassene Kamerateams und Fotografen dürfen vor und nach der Hauptverhandlung im Gerichtssaal filmen. Allein deren Aufnahmen stehen Zeitungen und Fernsehsendern zur Verfügung. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling will sich offensichtlich nicht dem Vorwurf aussetzen, seine 5. Große Strafkammer würde für den Schutz des prominenten Angeklagten oder für den der ehemaligen Freundin und Hauptbelastungszeugin zu wenig tun.
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock hatte die Staatsanwaltschaft scharf angegriffen, weil sie Details an die Presse gegeben haben soll. Allerdings gibt es auch Aussagen, wonach die Verteidigung Journalisten Akteneinsicht anbot. Am Montag wird der Prozess zunächst mit der Vernehmung des Beschuldigten Wettermoderators beginnen. Zunächst geht es aber nur um Angaben zu seiner Person. Dann wird die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen, so schreibt es die Strafprozessordnung vor. Ob Kachelmann zu den Vorwürfen eine Aussage macht oder nicht, steht dem 52-Jährigen frei. Er kann auch eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen lassen.
Die eigentliche Beweisaufnahme, auf die die Öffentlichkeit so gespannt wartet, wird jedoch erst eine Woche später, dem zweiten Verhandlungstag im Kachelmann-Prozess, beginnen. Doch auf die Hauptbelastungszeugin, Kachelmanns langjährige Freundin aus Schwetzingen, wird die Öffentlichkeit noch länger warten müssen. Denn ihre Vernehmung ist erst in den letzten drei Prozesstagen vorgesehen, frühestens am 13. Oktober. Zuvor werden Polizeizeugen, Sachverständige und andere Freundinnen Kachelmanns vernommen. Aber auch deren Schutz wird groß geschrieben.
Wer die 26 Zeuginnen und Zeugen sind, die im Laufe der zehn Verhandlungstage vernommen werden sollen, teilt das Landgericht Mannheim vorab nicht mit aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, wie die Pressestelle erklärt. Sicher ist, dass etliche von Kachelmanns Freundinnen unter den Zeuginnen sind. Ob Medien und Besucher die Frauen je zu Gesicht bekommen werden, ist jedoch offen. Das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschließen, vor allem bei der Vernehmung des mutmaßlichen Opfers. Deren Aussagen werden dann nur in zusammengefasster Form vom Vorsitzenden Richter bekannt gegeben. Der Voyeurismus könnte im Kachelmann-Prozess also weit weniger bedient werden, als es sich einige erhoffen.
DAPD
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