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Jörg Kachelmann - Aufhebung des Haftbefehls ist ein gutes Zeichen

Strafrechtler: Deutliches Signal zugunsten Kachelmanns

029.07.10|Boulevard|Boulevard|
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Artikel: Strafrechtler: Deutliches Signal zugunsten Kachelmanns

Mannheim - Die Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann ist nach Ansicht eines Strafrechtlers ein “sehr deutliches Signal“ zugunsten des Fernsehmoderators.

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“Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was jedenfalls ein Hinweis auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann ist“, sagte der Berliner Strafrechtsanwalt Ulrich Wehner der Nachrichtenagentur dpa.

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Karlsruhe hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen Kachelmann überraschend aufgehoben. Am Nachmittag verließ der 52-jährige Schweizer das Mannheimer Gefängnis.

Kachelmann - erste Bilder nach der U-Haft

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Das Landgericht könne in der Hauptverhandlung gegen Kachelmann, die am 6. September in Mannheim beginnen soll, zwar “rechtlich völlig autonom“ entscheiden. Die Richter seien nicht an die OLG-Entscheidung gebunden, sagte Wehner. Und trotzdem könne die Beurteilung durch das Oberlandesgericht “faktisch ein Signal“ sein.

“Das war eine U-Haft-Beendigung erster Klasse“, sagte der Strafrechtsexperte mit Blick auf die Aufhebung des Haftbefehls. Im Gegensatz dazu sei es auch möglich, einen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, dann bestehe er jedoch weiter.

Kachelmann - Fotos aus der Haft

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Das Oberlandesgericht hatte auf den Unterschied zwischen “hinreichendem“ und “dringendem“ Tatverdacht hingewiesen. “Dies sind verschiedene Verdachtsstufen“, erläuterte Wehner. “Ein hinreichender Tatverdacht ist erforderlich, damit eine Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet werden kann.“ Eine Verurteilung muss wahrscheinlich erscheinen.

“Für einen dringenden Tatverdacht muss die Wahrscheinlichkeit groß sein, dass der Beschuldigte auch der Täter ist. Diese Voraussetzungen sind auch für eine Untersuchungshaft nötig“, sagte Wehner. Die höheren Anforderungen seien wichtig, weil die Untersuchungshaft die schwerwiegendste Möglichkeit darstelle, ohne Urteil in das Leben eines Menschen einzugreifen.

Kachelmann muss nach Angaben Wehners zur Verhandlung zwingend selbst erscheinen. “Sollte er nicht kommen, ergeht wieder Haftbefehl.“

dpa

Rubriklistenbild: © ap

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Chronik: Der Fall Kachelmann

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  • 1 von 15

    8./9. Februar:

    Kachelmann soll in der Nacht seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung in Schwetzingen gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Danach zeigt sie ihn an.

  • 2 von 15

    25. Februar:

    Das Amtsgericht Mannheim erlässt Haftbefehl.

  • 3 von 15

    20. März:

    Der Wettermoderator wird bei seiner Einreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen von der hessischen Landespolizei verhaftet. Der Vollzug des Haftbefehls wird mit Fluchtgefahr begründet.

  • 4 von 15

    22. März:

    Kachelmanns Anwalt, Reinhard Birkenstock, bezeichnet die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Auch der Schweizer beteuert seine Unschuld.

  • 5 von 15

    24. März:

    Kachelmann bestreitet bei einem Haftprüfungstermin weiterhin die Tat. Der Haftrichter entscheidet, dass er weiter in Haft bleiben muss.

  • 6 von 15

    5. Mai:

    Kachelmanns Anwalt beantragt eine Aufhebung des Haftbefehls. Eine Entscheidung vertagt der Haftrichter, es müssten zunächst weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.

  • 7 von 15

    15. Mai:

    Das mutmaßliche Opfer korrigiert in einer zweiten Vernehmung einem “Spiegel“-Bericht zufolge ihre Darstellung aus der Tatnacht. Sie nimmt dabei zwei Punkte ihrer Aussage zurück, den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.

  • 8 von 15

    17. Mai:

    Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

  • 9 von 15

    5. Juni:

    Laut einem “Spiegel“-Bericht zweifelt die Psychologin, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellte, an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Die Schilderung der Vergewaltigung erfülle “nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“, hieß es.

  • 10 von 15

    25. Juni:

    Das Landgericht Mannheim setzt für den 2. Juli einen Haftprüfungstermin an, bei dem Kachelmann gehört werden soll.

  • 11 von 15

    29. Juni:

    Kachelmanns Anwalt legt beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Haftbeschwerde ein.

  • 12 von 15

    1. Juli:

    Das Landgericht Mannheim lehnt Kachelmanns Entlassung aus der Untersuchungshaft ab und erklärt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Das OLG Karlsruhe muss nun über die Haftbeschwerde Kachelmanns entscheiden.

  • 13 von 15

    7. Juli:

    Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt, die Haftbeschwerde von Kachelmanns Verteidiger als unbegründet zu verwerfen.

  • 14 von 15

    9. Juli:

    Das Landgericht Mannheim lässt die Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer in vollem Umfang zu. Kachelmann muss sich ab dem 6. September vor dem Gericht verantworten.

  • 15 von 15

    29. Juli:

    Das OLG Karlsruhe hebt den Haftbefehl auf, damit war die Haftbeschwerde Kachelmanns erfolgreich. Der Moderator kommt bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß. In der Begründung heißt es, es stehe “Aussage gegen Aussage“. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden.

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