011.03.10|Boulevard|Boulevard|
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London - Sieg für Pink Floyd: Die legendäre britische Rockband Pink Floyd hat vor Gericht erreicht, dass ihre Lieder nicht mehr einzeln über das Internet verkaufen werden dürfen.

© dpa
Pink Floyd bei einer Probe in Dortmund.
Die Band hat erklärt, ihr Kontrakt mit EMI verbiete den Verkauf von Songs, die von ihrem Album “entbündelt“ seien. Anwalt Robert Howe betonte, Pink Floyd sei bekannt dafür, auf Werken wie “Dark Side of the Moon“, “The Division Bell“ und “The Wall“ “nahtlose“ Musikstücke komponiert zu haben.
Die Plattenfirma EMI vertrat dagegen den Standpunkt, der vor zehn Jahren geschlossene Vertrag beziehe sich nur auf physische Alben, nicht aber auf Internetverkäufe. Die Firma konnte sich mit diesem Argument aber nicht durchsetzen.
DAPD
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