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Vaterschaftsanalyse entlastet Schlagersänger Udo Jürgens

Gentest negativ!

Münster/Altheim – Das Rätsel hat ein Ende: Die 39-jährige Jennifer T. aus Altheim ist nicht die Tochter von Schlagersänger Udo Jürgens. Das teilte das Amtsgericht Dieburg mit. Die Frau hatte den Entertainer als Vater angegeben (hier nachzulesen). Ein Tstest hat nun das Gegenteil bewiesen. Von Jens Dörr

© Urs-Martin Kellner

Klage gescheitert: Jennifer T. und Mutter Anita haben es schwarz auf weiß. Udo Jürgens ist nicht der Vater der Altheimerin.

Die 56-jährige Mutter von Jennifer T. aus dem Münsterer Ortsteil hatte angegeben, als 17-Jährige in einem Reutlinger Hotel Geschlechtsverkehr mit Jürgens gehabt zu haben. Ob das allerdings stimmt, denn Jürgens hatte auch das bestritten, bleibt nun ungeklärt. Bewiesen hat dagegen ein DNA-Test: Es gibt genetisch keine Verbindung zwischen dem heute 77 Jahre alten Sänger und der Fitness-Trainerin. Die bleibt weiterhin auf der Suche nach ihrem biologischen Vater.

Am 30. Dezember kam das Ergebnis: Negativ“, schildert Frank Richter, Direktor des Amtsgerichts Dieburg, die Chronologie der Ereignisse. Jürgens habe zwei Tage vor Weihnachten den Speicheltest abgegeben: „Die hessische Justiz kann also auch schnell sein“, so Richter mit einem Augenzwinkern. Dazu habe auch beigetragen, dass sich „alle Beteiligten sehr kooperativ“ verhalten hätten. „Zudem haben wir viel im Umgang mit den Medien gelernt“, spielt Richter auf das rege Interesse an.

Fall endgültig abgeschlossen?

Dieses Medieninteresse machte sich auch Burkhard Benecken, Anwalt der Altheimerin, nach Einreichung der Klage in Dieburg zunutze. Bereitwillig, schnell und umfassend war er stets zu Informationen über das Verfahren bereit. Seit Bekanntgabe des Ergebnisses ist Benecken im Urlaub und auch über Handy nicht erreichbar. In der Kanzlei könne niemand sonst Auskunft zum Fall Udo Jürgens geben, lässt eine Mitarbeiterin ausrichten. Thomas Weber, Pressesprecher des Sängers, sagte, die Klägerpartei habe mit ihrem medienwirksamen Verhalten „befremdet“. Zudem habe die Mutter der Altheimerin „in Bezug auf den Zeitpunkt der Zeugung widersprüchliche, unvollständige und gemäß den Aufzeichnungen des Managements fragwürdige Angaben gemacht“, ließ er am Dienstag für Jürgens verlauten. Der 77-Jährige, der in der Schweiz lebt, wollte sich selbst nicht zum Fall äußern.

Nach Dieburg kommen wird er laut Frank Richter wohl nicht. Zu Ende muss der Fall mit dem negativen Vaterschaftstest aber noch nicht sein. Denn dazu müsssten die beiden Frauen ihre Klage zurückziehen. Sollte die Mutter der Altheimerin Udo Jürgens aber weiterhin für den Vater ihrer Tochter halten, würde das Verfahren fortgesetzt. Dies werde dann höchstwahrscheinlich aber schriftlich geschehen, so Richter.

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