014.02.10|RheinMain|RheinMain|
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Frankfurt – Wiederholungstäter Josef August W. aus Österreich ist am Montag vom Landgericht Frankfurt wegen der Vergewaltigung einer Prostituierten zu sechs Jahren und acht Monaten Haft mit Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Von Klaus Reimann
Der 51-jährige Goldschmied ist bereits dreimal wegen Vergewaltigung zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Im am Montag verhandelten Fall ging es um die Vergewaltigung von Tanja U.. Josef August W. nahm das Opfer gegen einen Liebeslohn von 50 Euro für vereinbarten geschützten Oralverkehr mit in seine Einzimmerwohnung in der Frankfurter Gutleutstraße.
In der Wohnung angekommen bestand der Freier auf ungeschützten Sex und stürzte sich auf Tanja U., die dabei durch einen elektrischen Schlag aus dem Herzschrittmacher des Verurteilten verletzt wurde.
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Gantert bezeichnete den Angeklagten in der Verhandlung als rücksichtslosen und gefährlichen Hangtäter. Deshalb ordnete der Richter die Sicherheitsverwahrung an.
Hintergrund: Immer wieder wurden für den 51-Jährigen Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt. Nach seiner letzten Haftentlassung wurde Führungsaufsicht angeordnet.
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