115.08.10|Lokalpolitik|Lokalpolitik|
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Offenbach – Offenbach will gerichtlich gegen die Mindestverordnung für Kindertagesstätten vorgehen. Damit setzt sich die Stadt gemeinsam mit 32 hessischen Städten gegen die ab 1. September 2009 in Kraft getretene Verordnung vor dem hessischen Staatsgerichtshof zur Wehr. Ziel ist, die Vereinbarkeit eines eingeschränkten Kostenausgleiches für Kinderbetreuung mit der Landesverfassung gerichtlich prüfen zu lassen. Von Andreas Einbock

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Kinder sollen vom Land mehr gefördert werden. Foto.
Offenbach ist besonders hart von der Verordnung betroffen, weil sie die geforderten Standards bereits vor deren Inkrafttreten umgesetzt hat. Die Landesregierung verweigert eine finanzielle Beteiligung und hat willkürlich einen späteren Stichtag für die Kostenübernahme des Landes definiert. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine frühe hohe Betreuungsqualität in unseren Kindertagesstätten nun zu einem finanziellen Nachteil für die Stadtkasse führen soll“, sagt Bürgermeisterin Birgit Simon. Offenbach entstünde somit jährlich eine Mehrbelastung von 1,3 Millionen Euro. Simon fordert die Landesregierung auf, Standards für Kinderbetreuung künftig stärken mit den Kommunen abzusprechen und sich stärker an der Finanzierung zu beteiligen.
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