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Offenbacher Mutter fühlt sich vom Jugendamt im Stich gelassen

„Ich habe Angst vor meinem Sohn“

Offenbach – Eine eingeschlagene Glastür, kaputte Schlösser und eingetretene Schranktüren – das ist die Bilanz der Wutausbrüche ihres 17-jährigen Sohnes. Katja M. (Name geändert) aus Offenbach wird von ihrem Sohn bedroht und tyrannisiert. Das Jugendamt hat die Hoffnung aufgegeben – die Mutter ist verzweifelt. Von Angelika Pöppel

© pöp

Katja M. steht vor ihrem Schrank, den ihr 17-jähriger Sohn in der Wut zusammen getreten hat.

Ich will meinen Sohn nicht mehr in meiner Wohnung haben“, sagt Katja M. aus Offenbach. Denn sie hat Angst. Angst vor ihrem 17-jährigen Sohn. Zwar habe er sie noch nie geschlagen, doch für sie sei das nur eine Frage der Zeit. „Er ist aggressiv und unkontrolliert“, sagt die Mutter.

Die Krankenschwester ist erst vor zwei Jahren von Osteuropa nach Deutschland gekommen. Alleine mit ihrem Sohn und ihrer 15-jährigen Tochter wollte sie sich ein besseres Leben aufbauen. Doch ihr Sohn wurde immer aggressiver: Er verletzte seine Schwester, schlug Möbel und Türen kaputt. Immer wieder kam es zu Streitigkeiten und die verzweifelte Mutter rief die Polizei. Doch die kann nichts tun, bei familiären Problemen. Auch die Schule schwänzt er seit Monaten. Die Mutter wusste keinen anderen Ausweg und schaltete das Offenbacher Jugendamt ein. Auf Empfehlung der Mitarbeiter des Jugendamtes setzte sie ihren Sohn vor die Tür, in der Hoffnung, dass er daraus lernen würde. „Es ist nicht unüblich, dass wir in so einer verfahrenen Situation den Eltern raten, ihre Kinder rauszuschmeißen“, sagt Harald Grebe vom Offenbacher Jugendamt.

Aus sozialer Einrichtung rausgeflogen

Doch „danach war alles noch viel schlimmer“, sagt die Mutter. Um in die Wohnung zu gelangen, trat ihr Sohn die Wohnungstür ein. Daraufhin brachte das Jugendamt den Jungen in einer sozialen Einrichtung unter. Doch er flog wieder raus, weil er einen anderen Jungen würgte. „Wir bieten Kindern eine Chance, aber wenn die Hilfe nicht genutzt wird, geben wir nicht 190 Euro pro Tag für eine Unterbringung bei der Jugendhilfe aus“, sagt Grebe. Nach dem Rausschmiss nahm ihn seine Mutter wieder auf. „Was sollte ich anderes tun? Er ist doch mein Sohn“, sagt sie. Seitdem lebt sie mit der Angst – auch um ihre Tochter, wenn sie auf der Arbeit ist. Katja M. kann nicht weiter mit ihrem Sohn zusammen leben, aber sie will auch nicht, das er auf der Straße sitzt. „Ich fühle mich vom Jugendamt allein gelassen. Mein Sohn braucht dringend Hilfe“, sagt sie. Doch das Jugendamt könne nicht einschreiten, wenn er selbst keine Hilfe fordert, sagt Grebe.

Das Wohl der Tochter ist gefährdet“, sagt dagegen eine Frankfurter Sozialarbeiterin. Sie arbeitet in einer Einrichtung für straffällige Jugendliche und will anonym bleiben: „Schließlich sind wir von den Zuschüssen des Jugendamts abhängig, wir wollen es uns mit dem Amt nicht verscherzen.“ Die Gefährdung der Tochter sei Grund genug einzuschreiten, sagt sie. Doch ob das Jugendamt helfe oder nicht, liege im Ermessen der Mitarbeiter. „Es gibt viele Familien für die das Jugendamt nichts tut, weil sie es nicht für nötig halten“, sagt die Sozialarbeiterin. Doch sie versteht auch, dass nicht jeder Familie geholfen werden kann: „Ich möchte nicht in der Haut der Jugendamts-Mitarbeiter stecken“, sagt sie. Gerade Jugendliche, die bereits aus einer Einrichtung geflogen sind, haben schlechte Karten. Zusätzlich sei es ein Problem, dass der Jugendliche in wenigen Monaten volljährig wird. Dann ist das Jugendamt sowieso nicht mehr zuständig.

Mit 18 Jahren in die Notunterkunft

Die Mutter muss penetrant bleiben“, empfiehlt die Sozialarbeiterin. Das Jugendamt müsse zwar nicht helfen, aber Katja M. könne es weiter fordern. Wenn die Erziehungshilfe vom Amt abgelehnt wird, soll Katja M. Widerspruch einlegen. „Sie kann nur noch hoffen oder abwarten bis er 18 Jahre alt ist.“ Dann könne das Sozialamt ihn in einer Notunterkunft unterbringen. In fünf Monaten wird der Sohn von Katja M. 18 Jahre alt. „Wo soll er bis dahin leben?“, fragt die Mutter. Doch die Antwort kennt sie bereits: Ihr bleibe nichts anderes übrig, als ihn aufzunehmen.

Beratungsstelle des Jugendamtes Offenbach: Telefon (069) 8065 2490

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