1928.02.10|Aufreger|Aufreger|
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Rodgau – Die staatlich verordnete Ungerechtigkeit bei den Krankenkassen-Zusatzbeiträgen trifft jetzt auch die Kleinsten: Die vierjährige Lina-Maria Sahm aus Rodgau hat ihren Papa vor zwei Jahren verloren, ist Halbwaise und durch diesen Rentenbezug automatisch nicht über ihre Mutter, sondern eigenständig krankenversichert. Die Vierjährige ist Kundin bei der DAK. Und muss damit ab sofort acht Euro Zusatzbeitrag jeden Monat zahlen. Von Axel Grysczyk

© agk
So sieht Enttäuschung aus: Nur ihr Lieblingsstofftier Pluto hellt die Stimmung der vierjährigen Lina-Maria ein bisschen auf. Sie muss – wie Mutter Patricia Becker-Sahm auch – acht Euro Zusatzbeitrag bezahlen.
Mutter Patricia Becker-Sahm ist sauer. Die 31-Jährige muss als DAK-Versicherte acht Euro zahlen und ihre Tochter auch. Dabei bekommt ihr Töchterchen nur 138 Euro Halbwaisenrente. Dem Haushalt fehlen somit 192 Euro im Jahr. „Ich finde es ungerecht, dass der Zusatzbeitrag selbst vierjährige Kinder trifft. Man kann doch von Kindern kein Geld verlangen! Irgendwo muss ich jetzt einsparen“, sagt Becker-Sahm. Für sie ein Unding. Für die DAK auch.
Pressesprecher Claus Uebel unterstreicht mehrfach, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen den Gesetzgeber auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen haben. Ohne Erfolg. Uebel: „Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Rentenbezug automatisch eine Versicherungspflicht auslöst. Und es ist auch vorgeschrieben, dass der Zusatzbeitrag von allen Versicherten bezahlt werden muss. Und damit trifft‘s auch Kinder.“ Der Krankenkassen-Fachmann nennt diese Regelung „handwerklich schlecht gemacht.“ Uebel berichtet von noch größerem Unrecht. Denn hätte Lina-Maria noch drei Geschwister, müssten auch die alle die acht Euro zahlen. Ein familienversicherte vierköpfige Familie, deren Einkommen weit über der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3675 Euro liegt, muss aber insgesamt nur acht Euro zahlen.
Die kleine Lina-Maria stellt sich auf Schlimmes ein. Ihre Mutter fragt sie: „Muss ich jetzt sparen?“
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