Dreieich/Darmstadt – Vier Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung – so lautete im März 2011 im Kinderporno-Prozess gegen den Dreieicher Matthias P. das Urteil. Gegen die Sicherungsverwahrung hat sein Anwalt erfolgreich Revision eingelegt. Von Norman Körtge

© nkö
Matthias P. im Frühjahr 2011 auf dem Weg in den Gerichtssaal. Der 50-Jährige ist Contergan geschädigt und war in Offenthal als Vorlese-Onkel an einer Grundschule tätig.
Der 29. März 2011 war der vorerst letzte Tag von Matthias P. in Freiheit. Jens Aßling, Richter am Landgericht Darmstadt, verurteilten den vorbestraften Sexualstraftäter aus Offenthal wegen des Besitzes von mehr als 400.000 Fotos und 5000 Filmen mit kinderpornografischem Inhalt zu vier Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung (hier nachzulesen). Bereits bei der Urteilsverkündung hatte sein Frankfurter Anwalt Jörg Dietrich Revision angekündigt und war damit erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hob im Oktober 2011 die Sicherungsverwahrung auf. Am Mittwoch, 22. Februar, entscheidet nun ab neun Uhr erneut das Landgericht Darmstadt darüber. Nicht über die Haftstrafe, wie Landgerichtssprecherin Christa Pfannenschmidt klarstellt, sondern ausschließlich über die anschließende Sicherungsverwahrung.
Für Anwalt Dietrich war klar, dass das Urteil so keinen Bestand haben würde und verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Sicherungsverwahrung. Darüber hinaus glaubt er nicht, dass sein Mandant eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Er sei ein pädophiler Mensch, der für seine Sexualstraftaten an Kindern bereits eine Haftstrafe verbüßt habe und aktuell wegen des Besitzes von Kinderpornos eine „saftige Strafe“ absitzt. Allerdings ist Matthias P. eben nicht mehr rückfällig geworden und habe anstatt eines „Hands-on-Deliktes“ nur geschaut. „Das ist eine Verbesserung“, sagt Dietrich.
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