Osnabrück - Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat offenbar keine rechtliche Handhabe, die von dem Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller angekündigte Veröffentlichung der Überwachungsvideos zu verhindern.

© dpa
Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller kann die Veröffentlichung von Überwachungsvideos nicht verboten werden.
“Nach meinen Informationen sieht die Staatsanwaltschaft Duisburg keine Möglichkeit, die Pläne Schallers juristisch zu stoppen“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, der “Neuen Osnabrücker Zeitung“.
DAPD
Karte wird geladen...




Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.