002.03.10|News&WeltFacebook
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Aachen -

© dpa
Der wegen dreifachen Mordes angeklagte frühere SS-
Boere selbst hatte vor Gericht die Erschießung zugegeben, jedoch behauptet, unter Befehlsnotstand gehandelt zu haben. “Als einfacher Soldat habe ich gelernt, Befehle auszuführen, und wusste, dass ich bei Nichtbefolgen eines Befehls meinen Eid brechen und selbst erschossen werden würde“, erklärte er. Doch sieht die Staatsanwaltschaft keinen Beleg für eine derartige Zwangssituation. Der Angeklagte hätte sich ihrer Einschätzung nach den als Vergeltungsmaßnahmen ausgegebenen Aktionen auch entziehen können.
Die Nebenkläger forderten, zusätzlich zur lebenslangen Haftstrafe aufgrund der Abscheulichkeit der Taten die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Sie betonten, den Kindern der Opfer gehe es nicht nur darum, persönlich Genugtuung zu erhalten für den Tod ihrer Väter, sondern auch um Genugtuung für die gesamte niederländische Bevölkerung, die unter den Nazis gelitten habe. Der Prozess soll am 16. März mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden. Das Urteil soll am 23. März verkündet werden.
dapd

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