029.07.10|News&Welt
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Hamburg -
Ein Polizeisprecher bestätigte am Abend entsprechende Medienberichte. Der Mann habe zuletzt einen Pressefotografen angegriffen, der ihn fotografieren wollte. Als Konsequenz müsse der Mann nun erneut woanders untergebracht werden. Der 53-
Dort überwachen ihn Polizeibeamte rund um die Uhr. 1981 war der Sexualstraftäter zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die JVA Freiburg nun jedoch angewiesen, ihn zu entlassen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Die Straßburger Richter hatten Deutschland verurteilt, weil es einen Straftäter wegen seiner Gefährlichkeit länger als zu der zur Tatzeit geltenden Höchstdauer von zehn Jahren in Sicherungsverwahrung festgehalten hatte. Er und Häftlinge in ähnlichen Fällen müssen daher nun unabhängig von ihrer Gefährlichkeit freigelassen werden.
dpa

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