Stuttgart - Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich aller Voraussicht nach vor Gericht verantworten. Er hatte die Tatwaffe ungesichert im Schlafzimmer versteckt.

© dpa
Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft werde auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erheben, teilte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag mit.
Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen wurde gegen den Vater von Tim K. wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ermittelt. Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter. Der Grund: Er habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er seine Waffe nicht wie vorgeschrieben verschlossen aufbewahrt hatte.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.