Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt hart bei Alkoholfahrten: Wer volltrunken Auto fährt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Damit stärkten sie erneut die Interessen von Versicherern.
Ein Mann war mit mehr als 2,1 Promille Alkohol im Blut in eine Grundstücksmauer gefahren. Als er seiner Versicherung den Schaden meldete, zahlte diese zunächst, wollte dann aber das Geld zurück. Sie berief sich dabei auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung: Danach kann die Versicherungsleistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden.
dpa
Rubriklistenbild: © dpa
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